Kriterien für die Einrichtung von Lottoverkaufsstellen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2010, OM
4058 entstanden aus Vorlage:
OF 1158/9 vom
03.03.2010 Betreff: Kriterien für die Einrichtung von
Lottoverkaufsstellen Nach einer Unterschriftenliste, die bei dem
Einkaufskiosk Im Uhrig 71 im Stadtteil Eschersheim ausgelegen hat, besteht der
Wunsch, in dieser Wohngegend eine Lottoverkaufsstelle fußläufig erreichen zu
können. Bisher haben 106 Anwohner des Gebiets unterzeichnet, da ihnen der Weg
zur nächsten Lottoannahmestelle zu weit ist. Der Betreiber des Einkaufskiosk
hat sich mehrfach erfolglos um die Errichtung einer Verkaufsstelle bemüht und
wechselnde Anforderungen von Lotto Hessen erfüllt. Die abschlägige Bescheidung
vom 16.10.2009 ist nicht nachvollziehbar begründet. Für die Sicherung des
Standorts des Lebensmittelkiosks wäre das Mitbetreiben der Lottoverkaufsstelle
ebenfalls von Bedeutung. Der Magistrat wird daher gebeten, über die ihm zur
Verfügung stehenden Verbindungen - gegebenenfalls unter Einschaltung der
Wirtschaftsförderung - die Kriterien in Erfahrung zu bringen, nach welchen die
Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen ("Lotto Hessen"), deren alleiniger
Gesellschafter das Land Hessen ist, ihre Verkaufsstellen im Stadtgebiet
errichtet, und dies dem Ortsbeirat mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.05.2010, ST 777
Aktenzeichen: 92 31