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Kriterien für die Einrichtung von Lottoverkaufsstellen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.03.2010, OM 4058 entstanden aus Vorlage: OF 1158/9 vom 03.03.2010 Betreff: Kriterien für die Einrichtung von Lottoverkaufsstellen Nach einer Unterschriftenliste, die bei dem Einkaufskiosk Im Uhrig 71 im Stadtteil Eschersheim ausgelegen hat, besteht der Wunsch, in dieser Wohngegend eine Lottoverkaufsstelle fußläufig erreichen zu können. Bisher haben 106 Anwohner des Gebiets unterzeichnet, da ihnen der Weg zur nächsten Lottoannahmestelle zu weit ist. Der Betreiber des Einkaufskiosk hat sich mehrfach erfolglos um die Errichtung einer Verkaufsstelle bemüht und wechselnde Anforderungen von Lotto Hessen erfüllt. Die abschlägige Bescheidung vom 16.10.2009 ist nicht nachvollziehbar begründet. Für die Sicherung des Standorts des Lebensmittelkiosks wäre das Mitbetreiben der Lottoverkaufsstelle ebenfalls von Bedeutung. Der Magistrat wird daher gebeten, über die ihm zur Verfügung stehenden Verbindungen - gegebenenfalls unter Einschaltung der Wirtschaftsförderung - die Kriterien in Erfahrung zu bringen, nach welchen die Lotterie-Treuhandgesellschaft mbH Hessen ("Lotto Hessen"), deren alleiniger Gesellschafter das Land Hessen ist, ihre Verkaufsstellen im Stadtgebiet errichtet, und dies dem Ortsbeirat mitzuteilen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.05.2010, ST 777 Aktenzeichen: 92 31