Brücke anstelle der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM
4017 entstanden aus Vorlage:
OF 657/10 vom
26.11.2018 Betreff: Brücke anstelle der schienengleichen
Bahnquerung in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine
realisierbare Brückenvariante für eine künftige Bahnüberführung in der
Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten. Weitere Verzögerungen sind zu
vermeiden. Diese würden insbesondere zulasten der Berkersheimer Bürger, des
ÖPNV im Frankfurter Norden sowie der vielen Naherholungssuchenden gehen.
Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden: 1. Die Brückenlösung soll Fußgängern, Fahrradfahrern,
landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung
der Bahngleise ermöglichen; 2. die wichtige Verlängerung der Buslinie über die
Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur Stadtbahnlinie U 5 in
Preungesheim; 3. die
Dimension der Brücke ist so zu gestalten, dass auch etwaige
Katastropheneinsätze, landwirtschaftlicher Verkehr und ÖPNV möglich sind;
4. zur Vermeidung von
Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der
Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise durch Schranken, versenkbare
Poller o. Ä .; 5. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch
geprüft, ob die Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur ausgestattet werden kann,
inklusive einer Ampelregelung; 6. über die Straßenbrücke ist eine Fußgänger- und
Radfahrerbrücke mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig vorzusehen; 7. die Pläne werden in Absprache mit
den Ortsvorstehern gemeinsam den Ortsbeiräten 10 und 14 vorgestellt. Dabei sind
auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen
aufzuführen. Begründung: Da der bisherige schienengleiche Übergang entfallen
wird - selbst wenn noch keine Querungsmöglichkeit gefunden und realisiert wurde
-, ist rasches Handeln angezeigt. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung
schwieriger bis chaotischer Verhältnisse im Bereich des Berkersheimer
Wiesengartens. Betroffene wären dort alle Beteiligten, insbesondere Reiter,
landwirtschaftlicher Verkehr, Naherholungssuchende, Kerbeverein. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.11.2019, ST 2117
Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR
10 am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR
10 am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR
10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR
10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR
10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6