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Brücke anstelle der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2018, OM 4017 entstanden aus Vorlage: OF 657/10 vom 26.11.2018 Betreff: Brücke anstelle der schienengleichen Bahnquerung in Berkersheim Der Magistrat wird gebeten, umgehend eine realisierbare Brückenvariante für eine künftige Bahnüberführung in der Berkersheimer Bahnstraße zu erarbeiten. Weitere Verzögerungen sind zu vermeiden. Diese würden insbesondere zulasten der Berkersheimer Bürger, des ÖPNV im Frankfurter Norden sowie der vielen Naherholungssuchenden gehen. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden: 1. Die Brückenlösung soll Fußgängern, Fahrradfahrern, landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Rettungsfahrzeugen und Anliegern eine Querung der Bahngleise ermöglichen; 2. die wichtige Verlängerung der Buslinie über die Brücke von der S-Bahnstation bis beispielsweise zur Stadtbahnlinie U 5 in Preungesheim; 3. die Dimension der Brücke ist so zu gestalten, dass auch etwaige Katastropheneinsätze, landwirtschaftlicher Verkehr und ÖPNV möglich sind; 4. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr zwischen Berkersheim und Harheim werden an beiden Seiten der Straßenbrücke Maßnahmen ergriffen, beispielsweise durch Schranken, versenkbare Poller o. Ä .; 5. zur Vermeidung von Durchgangsverkehr wird auch geprüft, ob die Straßenbrücke mit nur einer Fahrspur ausgestattet werden kann, inklusive einer Ampelregelung; 6. über die Straßenbrücke ist eine Fußgänger- und Radfahrerbrücke mit barrierefreiem Zugang zum Bahnsteig vorzusehen; 7. die Pläne werden in Absprache mit den Ortsvorstehern gemeinsam den Ortsbeiräten 10 und 14 vorgestellt. Dabei sind auch alle weiteren untersuchten Planungsvarianten mit ihren Vor- und Nachteilen aufzuführen. Begründung: Da der bisherige schienengleiche Übergang entfallen wird - selbst wenn noch keine Querungsmöglichkeit gefunden und realisiert wurde -, ist rasches Handeln angezeigt. Dies gilt insbesondere zur Vermeidung schwieriger bis chaotischer Verhältnisse im Bereich des Berkersheimer Wiesengartens. Betroffene wären dort alle Beteiligten, insbesondere Reiter, landwirtschaftlicher Verkehr, Naherholungssuchende, Kerbeverein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2019, ST 2117 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 10 am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 13.08.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2019, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 10 am 22.10.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 6