Poststelle in der Römerstadt 250 nicht schließen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 11.03.2010, OM
4013 entstanden aus Vorlage:
OF 579/8 vom
25.02.2010 Betreff: Poststelle in der Römerstadt 250 nicht
schließen Der Magistrat wird bezüglich der Poststelle in der
Straße In der Römerstadt 250 gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Folgendes
unternommen wird:
1. Der Vorstand der Deutschen Post
AG wird aufgefordert, die zum 30.09.2010 geplante Schließung der Postfiliale
nicht zu vollziehen. 2. Die
Post möge prompt darlegen, wo sie ab der Filiale Nordwestzentrum in Richtung
Südwest in bis zu zwei Kilometer Entfernung eine neue Filiale errichten
will. 3. Der Magistrat fragt
die Post AG ab, wie sie sicherstellt, dass eine durch einen privaten
Unternehmer betriebene Poststelle bei unerwarteter Schließung wegen mangelnder
Einsatzbereitschaft oder Krankheit, Alters, Rentabilität, Urlaub und Tod das
Postangebot aufrecht erhält. 4. Der Magistrat bemüht sich um die Rechtsgrundlagen,
nach denen die Post AG ein flächendeckendes Angebot für die Bürgerschaft
vorzuhalten hat. Begründung: Die Poststelle in der
Römerstadt, in einem dicht besiedelten Quartier, macht nicht den Eindruck,
unrentabel zu laufen. Es gibt meist Warteschlangen von sieben bis zehn Kunden.
Sie wird gern auch von Kraftfahrern wegen vorhandener Parkplätze genutzt. Sie
ist eingebettet in Nachbargeschäfte wie Metzger, Optiker, Apotheke, Pizzeria
usw., was die Straße interessant macht. Bislang wurden überwiegend Kleinstunternehmen mit der
Übernahmen von Postdiensten betreut. Das birgt Risiken. Es ist daher wichtig,
die Rechtsgrundlagen zu kennen, um politisch reagieren zu können. Z.B. wie früh
muss die Post offen legen, wenn sie ihr Filialnetz verändern will, wer kann
intervenieren, wenn die Post Auflagen nicht erfüllt, wenn der Service einer
Poststelle ungenügend ist usw. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.08.2010, ST 1094
Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 31