Die Nachfolge eines gleichwertigen Lebensmittelgeschäftes nach der Schließung von „Tengelmann“ in Rödelheim sichern!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM
4011 entstanden aus Vorlage:
OF 681/7 vom
19.02.2010 Betreff: Die Nachfolge eines gleichwertigen
Lebensmittelgeschäftes nach der Schließung von "Tengelmann" in
Rödelheim sichern! Der Magistrat wird gebeten, die Wirtschaftsförderung
Frankfurt aufzufordern, sich für den Erhalt eines gleichwertigen
Lebensmittelgeschäftes nach der geplanten Schließung der Tengelmann-Filiale in
der Radilostraße 1 in Frankfurt - Rödelheim einzusetzen. Die
Wirtschaftsförderung Frankfurt wird gebeten, als Vermittler zwischen der
Tengelmann-Kette sowie potentiellen Nachfolgerkonzernen zu fungieren, um eine
Nahversorgung an dieser Stelle für Rödelheim zu garantieren sowie die mögliche
Übernahme beziehungsweise Installation einer weiteren Spielhalle im Stadtteil
Rödelheim zu verhindern. Begründung: In den letzten Tagen wurde
die "Oberhessische Metzgerei" in der Radilostraße geschlossen. Es ist kein
Geheimnis mehr, dass in absehbarer Zeit auch die Tengelmann-Filiale in
Rödelheim in der Radilostraße 1 im "Herzen" des Stadtteils an der Kreuzung
Radilostraße/Reichsburgstraße/Thudichumstraße/Lorscher Straße schließen wird,
da der Lebensmittelkonzern Kaiser ́s Tengelmann GmbH zumindest in der Region
Rhein-Main-Neckar (vergl. FAZ v. 26.01.2010) komplett schließen wird. Die bisher zu Tengelmann gehörenden
Discounter Plus wurden bereits von der EDEKA-Kette übernommen. Wie bekannt,
wurde EDEKA die Übernahme weiterer Tengelmann-Filialen aus Wettbewerbsgründen
(Monopolstellung) untersagt. Interesse an der Tengelmannübernahme haben der
Tegut-Konzern sowie der REWE-Konzern angemeldet. Es besteht allerdings die
begründete Sorge, dass eine Übernahme durch Tegut sowie REWE nicht infrage
kommen könnte, da beide Konzerne bereits Filialen in Rödelheim haben. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.05.2010, ST 775
Aktenzeichen: 92 31