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Parkverbot am Eckenheimer Friedhof

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM 3987 entstanden aus Vorlage: OF 915/10 vom 22.02.2010 Betreff: Parkverbot am Eckenheimer Friedhof Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, unter welchen Umständen auf der Stichstraße, die der Andienung des Eckenheimer Friedhofes dient (Verlängerung der Matternstraße) ein Parkverbot eingerichtet werden kann, welches lediglich den Besuchern des Eckenheimer Friedhofs ein kurzzeitiges Parken erlaubt. Begründung: Der Eckenheimer Friedhof wird nur noch von wenigen, in der Regel alten und gebrechlichen Menschen angesteuert, die insbesondere dann, wenn sie Materialien (Gestecke, Erde, etc.) transportieren, darauf angewiesen sind, möglichst nahe am Friedhof parken zu können. Häufig genug wird das leider durch unbefugt dort parkende Fahrzeuge unmöglich gemacht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2010, ST 880 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1

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