Parkverbot am Eckenheimer Friedhof
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.03.2010, OM
3987 entstanden aus Vorlage:
OF 915/10 vom
22.02.2010 Betreff: Parkverbot am Eckenheimer Friedhof
Der Magistrat wird
um Prüfung und Berichterstattung gebeten, unter welchen Umständen auf der
Stichstraße, die der Andienung des Eckenheimer Friedhofes dient (Verlängerung
der Matternstraße) ein Parkverbot eingerichtet werden kann, welches lediglich
den Besuchern des Eckenheimer Friedhofs ein kurzzeitiges Parken erlaubt.
Begründung: Der Eckenheimer Friedhof wird
nur noch von wenigen, in der Regel alten und gebrechlichen Menschen
angesteuert, die insbesondere dann, wenn sie Materialien (Gestecke, Erde, etc.)
transportieren, darauf angewiesen sind, möglichst nahe am Friedhof parken zu
können. Häufig genug wird das leider durch unbefugt dort parkende Fahrzeuge
unmöglich gemacht. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 24.06.2010, ST 880
Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1