Radweg Darmstädter Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM
3858 entstanden aus Vorlage:
OF 934/5 vom
19.11.2009 Betreff: Radweg Darmstädter Landstraße
Der Magistrat wird
gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungspflicht der Radwege in der
Darmstädter Landstraße zwischen Heinrich-Limpert-Weg und Wendelsplatz
aufgehoben und erforderlichenfalls die Ampelschaltungen angepasst werden.
Begründung: Die Radverkehrsanlagen
entsprechen nicht mehr den Vorschriften der neuen Straßenverkehrsordnung. Nach
den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)
gilt gemäß § 2 Absatz 4 Satz 2 Nr. 9, dass benutzungspflichtige Radwege nur
angeordnet werden dürfen, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr
zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die
Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Auf den getrennten Fuß- und Radwegen der Darmstädter
Landstraße steht den Fußgängern an vielen Stellen effektiv nicht viel mehr als
1 m Breite zur Verfügung. In der Praxis führt dies dazu, dass Fußgänger die
Radwege verbotswidrig betreten. Radfahrer sind zwar nach den neuen Vorschriften
gehalten, auch auf getrennten Fuß- und Radwegen die Geschwindigkeit an den
Fußgängerverkehr anzupassen. Es widerspricht aber der Lebenserfahrung, dass
Radfahrer auf einer Grundnetzstraße Schritttempo fahren, während der
Kfz-Verkehr mit Tempo 50 km/h vorbeibraust. Die Fußgänger werden daher
durch den Radverkehr gefährdet. Dagegen fahren Radfahrer auf der Straße
objektiv genauso sicher wie auf Radwegen, insbesondere weil sie von abbiegenden
Kraftfahrern besser gesehen werden. Viele Radfahrer fühlen sich subjektiv auf einer
vierspurigen Straße nicht sicher genug. Diese können weiterhin die dann nicht
mehr benutzungspflichtigen Radwege benutzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.04.2010, ST 498
Aktenzeichen: 32 1