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Radweg Darmstädter Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.01.2010, OM 3858 entstanden aus Vorlage: OF 934/5 vom 19.11.2009 Betreff: Radweg Darmstädter Landstraße Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die Benutzungspflicht der Radwege in der Darmstädter Landstraße zwischen Heinrich-Limpert-Weg und Wendelsplatz aufgehoben und erforderlichenfalls die Ampelschaltungen angepasst werden. Begründung: Die Radverkehrsanlagen entsprechen nicht mehr den Vorschriften der neuen Straßenverkehrsordnung. Nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) gilt gemäß § 2 Absatz 4 Satz 2 Nr. 9, dass benutzungspflichtige Radwege nur angeordnet werden dürfen, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Sie dürfen nur dort angeordnet werden, wo es die Verkehrssicherheit oder der Verkehrsablauf erfordern. Auf den getrennten Fuß- und Radwegen der Darmstädter Landstraße steht den Fußgängern an vielen Stellen effektiv nicht viel mehr als 1 m Breite zur Verfügung. In der Praxis führt dies dazu, dass Fußgänger die Radwege verbotswidrig betreten. Radfahrer sind zwar nach den neuen Vorschriften gehalten, auch auf getrennten Fuß- und Radwegen die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anzupassen. Es widerspricht aber der Lebenserfahrung, dass Radfahrer auf einer Grundnetzstraße Schritttempo fahren, während der Kfz-Verkehr mit Tempo 50 km/h vorbeibraust. Die Fußgänger werden daher durch den Radverkehr gefährdet. Dagegen fahren Radfahrer auf der Straße objektiv genauso sicher wie auf Radwegen, insbesondere weil sie von abbiegenden Kraftfahrern besser gesehen werden. Viele Radfahrer fühlen sich subjektiv auf einer vierspurigen Straße nicht sicher genug. Diese können weiterhin die dann nicht mehr benutzungspflichtigen Radwege benutzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2010, ST 498 Aktenzeichen: 32 1

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