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Einheitliche Geschwindigkeit in der Oeserstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.01.2010, OM 3830 entstanden aus Vorlage: OF 1357/6 vom 21.12.2009 Betreff: Einheitliche Geschwindigkeit in der Oeserstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem ca. 200m langen Streckenabschnitt der Oeserstraße vom Anwesen Hausnummer 35 bis zum Bahnübergang die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h herabzusetzen. Begründung: Zurzeit gelten folgende zulässige Höchstgeschwindigkeiten auf der Oeserstraße beim Befahren in Richtung Nieder Wald: - von Nied Brücke bis Hausnummer 35: 30 km/h - von Hausnummer 35 bis Bahnübergang: 50 km/h - von Bahnübergang bis Nieder Wald: 40 km/h Die vorgeschlagene Absenkung von 50 km/h auf 40 km/h vermeidet einen ständigen Geschwindigkeitswechsel und führt zu einem gleichmäßigeren Verkehrsfluss. Auch kann die Einheitlichkeit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für eine lange Strecke der Oeserstraße zu einem besseren Einhalten der Regelung Hoffnung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2010, ST 401 Aktenzeichen: 32 1