Einheitliche Geschwindigkeit in der Oeserstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 12.01.2010, OM
3830 entstanden aus
Vorlage: OF 1357/6 vom
21.12.2009 Betreff: Einheitliche Geschwindigkeit in der Oeserstraße
Der Magistrat wird gebeten, auf dem ca.
200m langen Streckenabschnitt der Oeserstraße vom Anwesen Hausnummer 35 bis zum
Bahnübergang die Geschwindigkeit von 50 km/h auf 40 km/h
herabzusetzen. Begründung: Zurzeit
gelten folgende zulässige Höchstgeschwindigkeiten auf der Oeserstraße beim
Befahren in Richtung Nieder Wald: - von Nied Brücke bis Hausnummer 35:
30 km/h - von Hausnummer 35 bis Bahnübergang:
50 km/h - von
Bahnübergang bis Nieder Wald: 40
km/h Die vorgeschlagene Absenkung von 50
km/h auf 40 km/h vermeidet einen ständigen Geschwindigkeitswechsel und führt zu
einem gleichmäßigeren Verkehrsfluss. Auch kann die Einheitlichkeit der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit für eine lange Strecke der Oeserstraße zu
einem besseren Einhalten der Regelung Hoffnung geben. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 08.03.2010, ST 401
Aktenzeichen: 32 1