Wechsel des Halteverbots in der Neugasse
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.11.2009, OM
3801 entstanden aus
Vorlage: OF 326/12 vom
14.11.2009 Betreff: Wechsel des Halteverbots in der Neugasse Der Magistrat wird gebeten, in der
Neugasse den derzeitigen einseitigen Bereich des Halteverbots vor den
Wohnhäusern Neugasse 1-3 auf die gegenüberliegende Straßenseite vor die
Wohngebäude Neugasse 2-6 zu verlegen. Eine Verschattung der Erdgeschossfenster
der auf der Straßenbegrenzungslinie errichteten Gebäude Neugasse 2-6 durch
parkende Autos, ist so auszuschließen. Begründung: Der
Bürgersteig vor den Wohnhäusern Neugasse 2-6 ist zwischen 50 und 80 cm breit.
Vor diesen Gebäuden parken öfters Lieferwagen benachbarter Betriebe. Da die
schon älteren Wohnhäuser nicht nur niedrige Haussockel haben, sondern auch noch
relativ kleine Fenster, entsteht durch größere parkende Autos eine Verschattung
der Wohnräume.
Auf der gegenüberliegenden
Straßenseite ist zwar der Bürgersteig ebenfalls sehr schmal, die Wohnhäuser
stehen jedoch von der Straße abgerückt und haben kleine Vorgärten. Würde das
Parken von Autos auf diese Straßenseite begrenzt, könnte keine Verschattung von
Wohnraum entstehen. Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 26.01.2010, ST 238
Aktenzeichen: 66 5