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Wechsel des Halteverbots in der Neugasse

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2009, OM 3801 entstanden aus Vorlage: OF 326/12 vom 14.11.2009 Betreff: Wechsel des Halteverbots in der Neugasse Der Magistrat wird gebeten, in der Neugasse den derzeitigen einseitigen Bereich des Halteverbots vor den Wohnhäusern Neugasse 1-3 auf die gegenüberliegende Straßenseite vor die Wohngebäude Neugasse 2-6 zu verlegen. Eine Verschattung der Erdgeschossfenster der auf der Straßenbegrenzungslinie errichteten Gebäude Neugasse 2-6 durch parkende Autos, ist so auszuschließen. Begründung: Der Bürgersteig vor den Wohnhäusern Neugasse 2-6 ist zwischen 50 und 80 cm breit. Vor diesen Gebäuden parken öfters Lieferwagen benachbarter Betriebe. Da die schon älteren Wohnhäuser nicht nur niedrige Haussockel haben, sondern auch noch relativ kleine Fenster, entsteht durch größere parkende Autos eine Verschattung der Wohnräume. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist zwar der Bürgersteig ebenfalls sehr schmal, die Wohnhäuser stehen jedoch von der Straße abgerückt und haben kleine Vorgärten. Würde das Parken von Autos auf diese Straßenseite begrenzt, könnte keine Verschattung von Wohnraum entstehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2010, ST 238 Aktenzeichen: 66 5