Müllcontainer (hier: Papiertonnen) in der Goldammerstraße, Frankfurt-Niederrad
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM
3752 entstanden aus
Vorlage: OF 961/5 vom
31.08.2018 Betreff: Müllcontainer (hier: Papiertonnen) in der
Goldammerstraße, Frankfurt-Niederrad Vorgang: OM 1217/17 OBR 5 Der Magistrat wird erneut gebeten, nunmehr
beschleunigt für die Beseitigung der Papiertonnen in der Kurve auf dem Gehweg
der Goldammerstraße zu sorgen und diese den Grundstücken der Bewohner wieder
zuzuführen. Der Ortsbeirat verweist dabei auf seine Anregung an den Magistrat
vom 10.02.2017, OM 1217. Begründung: Trotz mehrfacher Mahnungen ist die Situation
unverändert. Papier und Kartonagen türmen sich weiterhin auf den grünen Tonnen
auf, die nach wie vor auf den öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt sind.
Fußgänger, Postzusteller, alte Leute, Behinderte und Personen mit Kinderwagen
müssen auf die Straße ausweichen und beklagen sich über diesen Zustand.
Es sei daran erinnert, dass den Bewohnern die
Verpflichtung obliegt, ihre Papiertonnen zum jeweiligen Leerungsturnus an die
Straße zu stellen und nach der Leerung wieder einzuholen. Der Ortsbeirat kann
eine dauerhafte Gefährdung der Bürger nicht hinnehmen und verweist in
Anbetracht der kommenden Jahreszeit auf die Dringlichkeit. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.02.2017, OM 1217
Stellungnahme des
Magistrats vom 08.03.2019, ST 574
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5
am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5
am 15.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4