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Müllcontainer (hier: Papiertonnen) in der Goldammerstraße, Frankfurt-Niederrad

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3752 entstanden aus Vorlage: OF 961/5 vom 31.08.2018 Betreff: Müllcontainer (hier: Papiertonnen) in der Goldammerstraße, Frankfurt-Niederrad Vorgang: OM 1217/17 OBR 5 Der Magistrat wird erneut gebeten, nunmehr beschleunigt für die Beseitigung der Papiertonnen in der Kurve auf dem Gehweg der Goldammerstraße zu sorgen und diese den Grundstücken der Bewohner wieder zuzuführen. Der Ortsbeirat verweist dabei auf seine Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1217. Begründung: Trotz mehrfacher Mahnungen ist die Situation unverändert. Papier und Kartonagen türmen sich weiterhin auf den grünen Tonnen auf, die nach wie vor auf den öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt sind. Fußgänger, Postzusteller, alte Leute, Behinderte und Personen mit Kinderwagen müssen auf die Straße ausweichen und beklagen sich über diesen Zustand. Es sei daran erinnert, dass den Bewohnern die Verpflichtung obliegt, ihre Papiertonnen zum jeweiligen Leerungsturnus an die Straße zu stellen und nach der Leerung wieder einzuholen. Der Ortsbeirat kann eine dauerhafte Gefährdung der Bürger nicht hinnehmen und verweist in Anbetracht der kommenden Jahreszeit auf die Dringlichkeit. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1217 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 574 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 18.01.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 29. Sitzung des OBR 5 am 15.02.2019, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 79 4