Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Straße .Am Dachsberg. in Berkersheim

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2009, OM 3693 entstanden aus Vorlage: OF 841/10 vom 12.10.2009 Betreff: Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf der Straße "Am Dachsberg" in Berkersheim Vorgang: ST 1207/09; ST 1209/09 Der Magistrat wird gebeten, an der ersten Querungshilfe am Eingang nach Berkersheim auf der Straße "Am Dachsberg" einen aufgepflasterten Übergang zu schaffen. Ferner sollten alle Zebrastreifen auf der Straße "Am Dachsberg" und im weiteren Verlauf in der Berkersheimer Bahnstraße aus laufenden Haushaltsmitteln aufgepflastert werden. Begründung: Der Magistrat hat in den Stellungnahmen ST 1207/09 und ST 1209/09 entgegen der einstimmigen Beschlüsse des Ortsbeirates 10 festgestellt, dass er sich nicht in der Lage sieht, wirksame Maßnahmen gegen den Schleichverkehr in Berkersheim einzuleiten. Eine "Anlieger frei"-Regelung ermögliche das In-Kontakt-Treten mit Bewohnern von Berkersheim; eine Zufahrtsregelung sei auf Grund des großen zu überwachenden Gebietes nicht möglich. Wenn der Magistrat den Schleichverkehr somit nicht unterbindet oder wenigstens einschränkt, muss dafür Sorge getragen werden, dass dieser Schleichverkehr in dem betreffenden Gebiet zumindest die Begrenzung auf 30 km/h einhält. An der Straße "Am Dachsberg" befindet sich nun auch der "Berkersheimer Hort", so dass neben dem Schutz der Anwohner auch die Sicherheit der dort entlanggehenden Schulkinder eine wirksame Geschwindigkeitsbegrenzung erfordert. Nachdem der Magistrat sich ebenfalls nicht in der Lage sieht, dies durch eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachung sicherzustellen, erscheinen Aufpflasterungen als wirksamste Mittel. Diese haben sich ferner am Frankfurter Berg und in Eckenheim bewährt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.01.2010, ST 128 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2010, ST 882 Aktenzeichen: 32 1