Elektronische Anzeigetafel an der Straßenbahnendhaltestelle Zuckschwerdtstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM
3688 entstanden aus Vorlage:
OF 1201/6 vom
17.11.2014 Betreff: Elektronische Anzeigetafel an der
Straßenbahnendhaltestelle Zuckschwerdtstraße Der Magistrat wird gebeten, an der
Straßenbahnendhaltestelle Zuckschwerdtstraße eine elektronische Anzeigetafel
anzubringen. Begründung: Laut Pressebericht (Höchster Kreisblatt vom
12.11.2014) gibt es ausgerechnet an der hoch frequentierten Endhaltestelle der
Linie 11 in der Zuckschwerdtstraße keine Anzeigetafel, auf der Verspätungen
oder Zugausfälle bekannt gegeben werden können. Es wird geschildert, dass
Fahrgäste im Falle von Verspätungen bis zur nächsten Haltestelle am
Bolongaropalast laufen müssen, um sich informieren zu können. Dies ist einer
Endhaltestelle absolut unwürdig und wirft ein schlechtes Licht auf den
ÖPNV. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.09.2015, ST 1319
Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6
am 21.04.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6
am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6
am 30.06.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6
am 08.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt
hat. Aktenzeichen: 92 13