Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Elektronische Anzeigetafel an der Straßenbahnendhaltestelle Zuckschwerdtstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3688 entstanden aus Vorlage: OF 1201/6 vom 17.11.2014 Betreff: Elektronische Anzeigetafel an der Straßenbahnendhaltestelle Zuckschwerdtstraße Der Magistrat wird gebeten, an der Straßenbahnendhaltestelle Zuckschwerdtstraße eine elektronische Anzeigetafel anzubringen. Begründung: Laut Pressebericht (Höchster Kreisblatt vom 12.11.2014) gibt es ausgerechnet an der hoch frequentierten Endhaltestelle der Linie 11 in der Zuckschwerdtstraße keine Anzeigetafel, auf der Verspätungen oder Zugausfälle bekannt gegeben werden können. Es wird geschildert, dass Fahrgäste im Falle von Verspätungen bis zur nächsten Haltestelle am Bolongaropalast laufen müssen, um sich informieren zu können. Dies ist einer Endhaltestelle absolut unwürdig und wirft ein schlechtes Licht auf den ÖPNV. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1319 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 6 am 21.04.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 19.05.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 6 am 30.06.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 6 am 08.09.2015, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 92 13