Verbesserung der Sicherheit in der Richard-Breitenfeld-Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.10.2014, OM
3572 entstanden aus Vorlage:
OF 390/12 vom
28.09.2014 Betreff: Verbesserung der Sicherheit in der
Richard-Breitenfeld-Straße Der Magistrat wird gebeten, die als
verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesene Richard-Breitenfeld-Straße durch
geeignete Maßnahmen so zu gestalten, dass sie auch optisch deutlich als
verkehrsberuhigter Bereich erkennbar ist. Weiterhin wird darum gebeten, die
Ausfahrten auf die Altenhöferallee so zu gestalten, dass Passanten auf dem
Gehweg rechtzeitig von den Autofahrern gesehen werden können. Begründung: Die Richard-Breitenfeld-Straße ist derzeit an beiden
Zufahrten lediglich durch Verkehrszeichen 325.1 (Verkehrsberuhigter
Bereich/Spielstraße) gekennzeichnet. Diese Verkehrszeichen sind in einer Höhe
angebracht, die vom Fahrer eines Pkws leicht übersehen werden können. Weitere
Hinweise, wie Pflasterung der Fahrbahn, Piktogramme auf der Fahrbahn, versetzte
Fahrspur oder Ähnliches, gibt es nicht. Dadurch wird leicht übersehen, dass es
sich hier um eine Zone handelt, in der besondere Rücksicht auf spielende Kinder
genommen werden muss. Die Situation wird durch die vorhandenen
Grundstücksbegrenzungen und die Tatsache, dass es keine Gehwege gibt,
verschärft. Dadurch haben Passanten, die aus den privaten Stichwegen kommen,
keine Möglichkeit, den Verkehr einzusehen und entsprechend rechtzeitig zu
reagieren. Dies betrifft in besonderem Maße die dort ansässigen Kinder. Die Uneinsehbarkeit der Straße beziehungsweise des
Gehweges setzt sich an den Ausfahrten zur Altenhöferallee fort und wird
besonders durch die hohe Bebauung bis an die Grundstücksgrenzen verstärkt.
Hierdurch können aus der Richard-Breitenfeld-Straße kommende Fahrer den Gehweg
nicht einsehen, was am Freitag, dem 26.09.2014, bereits zu einem Unfall
zwischen einem Autofahrer und einem auf dem Gehweg fahrradfahrenden Kind
führte. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 12
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.12.2014, ST 1564
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2015, ST 719
Aktenzeichen: 32 1