Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Bundesautobahn 661 zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Berkersheim und Preungesheim
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 30.09.2014, OM
3495 entstanden aus
Vorlage: OF 661/10 vom
15.09.2014 Betreff: Abbiegespur von der Friedberger Landstraße
auf die Bundesautobahn 661 zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in
Berkersheim und Preungesheim Vorgang: ST 697/14 In der Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014,
ST 697, ist zu lesen: "Hessen Mobil beabsichtigt, im Bereich der
Anschlussstelle Friedberger Landstraße/A 661 ein
Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung für die geplante, in Richtung
Süden führende Auffahrtsrampe von der Friedberger Landstraße auf die A 661
durchzuführen. Der Magistrat hat in diesem Zusammenhang auf weitere den Bereich
der Friedberger Landstraße betreffende Planungsüberlegungen verwiesen und
Hessen Mobil gebeten, insbesondere die verlängerte Abbiegespur zur Auffahrt auf
die A 661 in Richtung Norden in das oben genannte
Planfeststellungsverfahren einzubeziehen und hierfür die bereits vorliegenden
Entwurfsunterlagen zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund kann ein
Zeitrahmen für die Umsetzung dieser Baumaßnahme leider nicht angegeben
werden." Dies vorausgeschickt, wird der
Magistrat gebeten, möglichst vor künftigen Baumaßnahmen mittels neuer
Markierungen sowie schmaler Fahrstreifen das Einfädeln aus dem Neubaugebiet
Frankfurter Bogen über die Friedberger Landstraße zur Bundesautobahn 661
kostengünstig und sicher zu gewährleisten. Begründung: In den letzten Wochen wurde Vergleichbares
erfolgreich auf dem Teilstück des Zubringers von der Homburger Landstraße in
Richtung der Jean-Monnet-Straße und der Hügelstraße erreicht. Aus drei breiten
wurden vier schmale Fahrstreifen, sodass sich die von der
Bundesautobahn 661 kommenden Fahrzeuge nunmehr ohne Gefahr einfädeln
können. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 10
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.05.2014, ST 697
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.01.2015, ST 9
Aktenzeichen: 61 12