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Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Bundesautobahn 661 zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Berkersheim und Preungesheim

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.09.2014, OM 3495 entstanden aus Vorlage: OF 661/10 vom 15.09.2014 Betreff: Abbiegespur von der Friedberger Landstraße auf die Bundesautobahn 661 zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs in Berkersheim und Preungesheim Vorgang: ST 697/14 In der Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 697, ist zu lesen: "Hessen Mobil beabsichtigt, im Bereich der Anschlussstelle Friedberger Landstraße/A 661 ein Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung für die geplante, in Richtung Süden führende Auffahrtsrampe von der Friedberger Landstraße auf die A 661 durchzuführen. Der Magistrat hat in diesem Zusammenhang auf weitere den Bereich der Friedberger Landstraße betreffende Planungsüberlegungen verwiesen und Hessen Mobil gebeten, insbesondere die verlängerte Abbiegespur zur Auffahrt auf die A 661 in Richtung Norden in das oben genannte Planfeststellungsverfahren einzubeziehen und hierfür die bereits vorliegenden Entwurfsunterlagen zur Verfügung gestellt. Vor diesem Hintergrund kann ein Zeitrahmen für die Umsetzung dieser Baumaßnahme leider nicht angegeben werden." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, möglichst vor künftigen Baumaßnahmen mittels neuer Markierungen sowie schmaler Fahrstreifen das Einfädeln aus dem Neubaugebiet Frankfurter Bogen über die Friedberger Landstraße zur Bundesautobahn 661 kostengünstig und sicher zu gewährleisten. Begründung: In den letzten Wochen wurde Vergleichbares erfolgreich auf dem Teilstück des Zubringers von der Homburger Landstraße in Richtung der Jean-Monnet-Straße und der Hügelstraße erreicht. Aus drei breiten wurden vier schmale Fahrstreifen, sodass sich die von der Bundesautobahn 661 kommenden Fahrzeuge nunmehr ohne Gefahr einfädeln können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2014, ST 697 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 9 Aktenzeichen: 61 12