Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes in der Adolf-Miersch-Straße hier: zwischen Haltestelle „Gerauer Straße“ und der Capoeira Schule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM
3486 entstanden aus Vorlage:
OF 930/5 vom
19.07.2018 Betreff: Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes
in der Adolf-Miersch-Straße hier: zwischen Haltestelle "Gerauer
Straße" und der Capoeira Schule Der Magistrat wird gebeten, das
eingeschränkte Halteverbot in der Adolf-Miersch-Straße zwischen der Haltestelle "Gerauer Straße" und der Capoeira Schule
aufzuheben. Begründung: In der Adolf-Miersch-Straße, gegenüber der
Haltestelle "Gerauer Straße" und vor dem ehemaligen Drogeriemarkt Schlecker
befindet sich ein eingeschränktes Halteverbot für u. a. Pkws. Der
Grund hierfür war früher die Belieferung der dort befindlichen Kleinmärkte
(u. a. DM-Markt). Diese sind dort seit einigen Jahren nicht mehr
vorhanden und der freie Platz wird seit einer langen Zeit nicht mehr für
Belieferungen genutzt. Da das eingeschränkte Halteverbot für die Stelle vor
dem ehemaligen Drogeriemarkt Schlecker (jetzt Capoeira Schule) aus den
o. g. Gründen nicht mehr benötigt wird und Bürgerinnen und Bürger sich
dort weitere Parkmöglichkeiten wünschen, hält der Ortsbeirat die Aufhebung des
eingeschränkten Halteverbotes für sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.11.2018, ST 2087
Aktenzeichen: 32 4