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Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes in der Adolf-Miersch-Straße hier: zwischen Haltestelle „Gerauer Straße“ und der Capoeira Schule

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3486 entstanden aus Vorlage: OF 930/5 vom 19.07.2018 Betreff: Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes in der Adolf-Miersch-Straße hier: zwischen Haltestelle "Gerauer Straße" und der Capoeira Schule Der Magistrat wird gebeten, das eingeschränkte Halteverbot in der Adolf-Miersch-Straße zwischen der Haltestelle "Gerauer Straße" und der Capoeira Schule aufzuheben. Begründung: In der Adolf-Miersch-Straße, gegenüber der Haltestelle "Gerauer Straße" und vor dem ehemaligen Drogeriemarkt Schlecker befindet sich ein eingeschränktes Halteverbot für u. a. Pkws. Der Grund hierfür war früher die Belieferung der dort befindlichen Kleinmärkte (u. a. DM-Markt). Diese sind dort seit einigen Jahren nicht mehr vorhanden und der freie Platz wird seit einer langen Zeit nicht mehr für Belieferungen genutzt. Da das eingeschränkte Halteverbot für die Stelle vor dem ehemaligen Drogeriemarkt Schlecker (jetzt Capoeira Schule) aus den o. g. Gründen nicht mehr benötigt wird und Bürgerinnen und Bürger sich dort weitere Parkmöglichkeiten wünschen, hält der Ortsbeirat die Aufhebung des eingeschränkten Halteverbotes für sinnvoll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2087 Aktenzeichen: 32 4