Neubau der Holzbrücke über den Niddaaltarm in Bonames und Pflege der Grünflächen und Wege im Nordpark
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM
3377 entstanden aus
Vorlage: OF 167/14 vom
25.08.2014 Betreff: Neubau der Holzbrücke über den Niddaaltarm
in Bonames und Pflege der Grünflächen und Wege im Nordpark Vorgang:
ST 1165/13 Der Magistrat wird gebeten, die im Juni 2014 aufgrund
starker baulicher Mängel gesperrte Fußwegbrücke über den Niddaaltarm in Bonames
nördlich des Nordparks zu ersetzen. Darüber hinaus sind
die Wege und Grünflächen im Nordpark der Pflege zu unterziehen, um die
Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit zu gewährleisten. Begründung: Die Brücke über den Altarm stellt eine Verbindung
zwischen Bonames/Straße Im Storchenhain und dem Nordpark dar. Sie wird
ebenfalls von Spaziergängern und Radfahrern aus Harheim bzw. den übrigen
umliegenden Stadtteilen genutzt. Aus diesem Grund ist ein Ersatz dringend
notwendig. Offensichtlich ist es über Jahre versäumt worden, regelmäßig die
Verkehrssicherheit der Brücke zu überprüfen, denn ansonsten wären Schäden in
dieser Form früher erkannt worden. Der wilde hintere Bereich des Nordparks, der zum
Altarm der Nidda führt, liegt brach und verkommt zusehends, obwohl eine Pflege
des Parks den Heranwachsenden in Bonames und den anderen nördlichen Stadtteilen
das Gefühl geben könnte, dass auch ihr Umfeld der Stadt etwas wert ist. So
wurde im vergangenen Jahr das Geländer am Abhang zur Holzbrücke nicht saniert,
da kein Geld zur Verfügung stand (siehe ST 1165). Der Ortsbeirat 10
versucht seit Jahren, die Stadtverordneten im Römer für den Nordpark zu
interessieren. Seit zwei Jahren gibt es nur einen Runden Tisch, der bis jetzt
viermal getagt hat und durchaus Ergebnisse vorzuweisen hat. Hierbei wäre es an
der Zeit, den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck zu vermitteln, dass ihre
Ideen zusammen mit den Ämtern umgesetzt werden würden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 14
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.07.2013, ST 1165
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.12.2014, ST 1638
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.07.2015, ST 962
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.11.2015, ST 1663
Aktenzeichen: 67 0