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Neubau der Holzbrücke über den Niddaaltarm in Bonames und Pflege der Grünflächen und Wege im Nordpark

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.09.2014, OM 3377 entstanden aus Vorlage: OF 167/14 vom 25.08.2014 Betreff: Neubau der Holzbrücke über den Niddaaltarm in Bonames und Pflege der Grünflächen und Wege im Nordpark Vorgang: ST 1165/13 Der Magistrat wird gebeten, die im Juni 2014 aufgrund starker baulicher Mängel gesperrte Fußwegbrücke über den Niddaaltarm in Bonames nördlich des Nordparks zu ersetzen. Darüber hinaus sind die Wege und Grünflächen im Nordpark der Pflege zu unterziehen, um die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit zu gewährleisten. Begründung: Die Brücke über den Altarm stellt eine Verbindung zwischen Bonames/Straße Im Storchenhain und dem Nordpark dar. Sie wird ebenfalls von Spaziergängern und Radfahrern aus Harheim bzw. den übrigen umliegenden Stadtteilen genutzt. Aus diesem Grund ist ein Ersatz dringend notwendig. Offensichtlich ist es über Jahre versäumt worden, regelmäßig die Verkehrssicherheit der Brücke zu überprüfen, denn ansonsten wären Schäden in dieser Form früher erkannt worden. Der wilde hintere Bereich des Nordparks, der zum Altarm der Nidda führt, liegt brach und verkommt zusehends, obwohl eine Pflege des Parks den Heranwachsenden in Bonames und den anderen nördlichen Stadtteilen das Gefühl geben könnte, dass auch ihr Umfeld der Stadt etwas wert ist. So wurde im vergangenen Jahr das Geländer am Abhang zur Holzbrücke nicht saniert, da kein Geld zur Verfügung stand (siehe ST 1165). Der Ortsbeirat 10 versucht seit Jahren, die Stadtverordneten im Römer für den Nordpark zu interessieren. Seit zwei Jahren gibt es nur einen Runden Tisch, der bis jetzt viermal getagt hat und durchaus Ergebnisse vorzuweisen hat. Hierbei wäre es an der Zeit, den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck zu vermitteln, dass ihre Ideen zusammen mit den Ämtern umgesetzt werden würden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2013, ST 1165 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1638 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 962 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2015, ST 1663 Aktenzeichen: 67 0

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