Schulweg zur Erich-Kästner-Schule im Bereich der Europäischen Schule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.07.2014, OM
3290 entstanden aus Vorlage:
OF 483/8 vom
23.06.2014 Betreff: Schulweg zur Erich-Kästner-Schule im Bereich
der Europäischen Schule Der Magistrat wird gebeten zu
veranlassen, dass der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der
Erich-Kästner-Schule im Bereich der Europäischen Schule so eingerichtet wird,
dass dieser über das Gelände der Europäischen Schule (zwischen den Park- und
Verkehrsflächen und dem eigentlichen Schulgelände) führt. Im südlichen Bereich des Schulgeländes der
Europäischen Schule (Richtung Praunheim) müsste durch ein Tor ein Zugang
geschaffen werden. Im nördlichen Bereich (Zufahrtsweg zu den
Ernst-Reuter-Schulen) müsste am vorhandenen Tor sowie über den Zufahrtsweg zu
den Ernst-Reuter-Schulen ein gesicherter Weg geschaffen werden. Begründung: Bei dem Ortstermin am 12.06.2014 im Zusammenhang mit
dem Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule im Bereich
der Europäischen Schule wurde der oben genannte Schulweg besprochen und von den
beteiligten Vertretern positiv bewertet, so auch von den Vertretern der
Europäischen Schule. Lediglich die Kostenübernahme der erforderlichen
Baumaßnahmen konnte nicht sichergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.02.2015, ST 237
Anregung vom
23.04.2015, OA 620
Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8
am 22.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8
am 12.02.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1