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Schulweg zur Erich-Kästner-Schule im Bereich der Europäischen Schule

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.07.2014, OM 3290 entstanden aus Vorlage: OF 483/8 vom 23.06.2014 Betreff: Schulweg zur Erich-Kästner-Schule im Bereich der Europäischen Schule Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Schulweg für die Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule im Bereich der Europäischen Schule so eingerichtet wird, dass dieser über das Gelände der Europäischen Schule (zwischen den Park- und Verkehrsflächen und dem eigentlichen Schulgelände) führt. Im südlichen Bereich des Schulgeländes der Europäischen Schule (Richtung Praunheim) müsste durch ein Tor ein Zugang geschaffen werden. Im nördlichen Bereich (Zufahrtsweg zu den Ernst-Reuter-Schulen) müsste am vorhandenen Tor sowie über den Zufahrtsweg zu den Ernst-Reuter-Schulen ein gesicherter Weg geschaffen werden. Begründung: Bei dem Ortstermin am 12.06.2014 im Zusammenhang mit dem Schulweg der Schülerinnen und Schüler der Erich-Kästner-Schule im Bereich der Europäischen Schule wurde der oben genannte Schulweg besprochen und von den beteiligten Vertretern positiv bewertet, so auch von den Vertretern der Europäischen Schule. Lediglich die Kostenübernahme der erforderlichen Baumaßnahmen konnte nicht sichergestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 237 Anregung vom 23.04.2015, OA 620 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 12.02.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1