Parkregelung in der Heddernheimer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 23.04.2009, OM
3183 entstanden aus Vorlage:
OF 420/8 vom
06.04.2009 Betreff: Parkregelung in der Heddernheimer
Landstraße Der Magistrat wird beauftragt, 1. in der Heddernheimer Landstraße von der Ecke
Kaltmühlstraße Richtung Dillenburger Straße bis zur Hausnummer 102 die Parkzone
so einzurichten, dass die Personenkraftwagen jeweils mit einem Rad pro Achse
auf der Fahrbahn abgestellt werden; 2. im Bereich Heddernheimer Landstraße nach
Hausnummer 102 den Bürgersteigrand mit niedrigen Pollern zu versehen; 3. im Bereich von der Dillenburger
Straße bis Ende der Heddernheimer Landstraße die Beschilderung des Parkverbotes
so zu gestalten, dass Beginn und Ende der Parkverbotsbereiche erkennbar
sind; 4. im Bereich von der
Dillenburger Straße bis Ende der Heddernheimer Landstraße die Bürgersteigränder
mit niedrigen Pollern versehen zu lassen, wo ein Parkverbot gilt und durch
Hindernisse (z.B. Verteilerkästen, Straßenlaternen) die Bürgersteigbreite
eingeschränkt wird. Begründung: Zu 1. Mit der vorgeschlagenen
Regelung wird der Parkbereich verlängert und die widersprüchliche Beschilderung
beseitigt. Mit vorgeschriebenem Abstellen der Personenkraftwagen mit jeweils
einem Rad pro Achse auf der Fahrbahn wird erreicht, dass der begrenzte
Bürgersteig nicht durch ungünstig abgestellte Fahrzeug weiter eingeschränkt
wird. Damit soll die Benutzung des Bürgersteiges mit Kinderwagen, Rollstühlen
usw. sichergestellt werden. Die vorgeschlagene Parkzone Richtung Dillenburger
Straße soll in dem Bereich enden, wo die Bürgersteigbreite sich verengt.
Die Fahrzeuge sollen in der gleichen Weise abgestellt
werden, wie sie auch auf der anderen Straßenseite vorgeschrieben ist. Die
Fahrbahnbreite von 3,50 Metern wird nicht unterschritten. Zu 2. Der Bereich des schmalen Bürgersteiges soll mit
den niedrigen Pollern von abgestellten Fahrzeugen freigehalten
werden. Zu 4. Trotz entsprechender
Beschilderung werden von Verkehrsteilnehmern die Fahrzeuge auf dem Bürgersteig
abgestellt und der begehbare Bürgersteig sehr stark eingeschränkt. Zusätzlich
wird dann der Bereich mit den baulichen Hindernissen (z.B. Verteilerkästen)
kaum benutzbar.
Die niedrigen Poller auf dem
Bürgersteigrand sind deshalb notwendig, damit das verbots-widrige Parken
verhindert wird und der Bürgersteig benutzt werden kann. Die Kontrolle der
falsch parkenden Fahrzeuge durch die Stadtpolizei erfolgt laut Aussage von
Anwohnern zu selten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.06.2009, ST 948
Aktenzeichen: 32 4