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Parkregelung in der Heddernheimer Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2009, OM 3183 entstanden aus Vorlage: OF 420/8 vom 06.04.2009 Betreff: Parkregelung in der Heddernheimer Landstraße Der Magistrat wird beauftragt, 1. in der Heddernheimer Landstraße von der Ecke Kaltmühlstraße Richtung Dillenburger Straße bis zur Hausnummer 102 die Parkzone so einzurichten, dass die Personenkraftwagen jeweils mit einem Rad pro Achse auf der Fahrbahn abgestellt werden; 2. im Bereich Heddernheimer Landstraße nach Hausnummer 102 den Bürgersteigrand mit niedrigen Pollern zu versehen; 3. im Bereich von der Dillenburger Straße bis Ende der Heddernheimer Landstraße die Beschilderung des Parkverbotes so zu gestalten, dass Beginn und Ende der Parkverbotsbereiche erkennbar sind; 4. im Bereich von der Dillenburger Straße bis Ende der Heddernheimer Landstraße die Bürgersteigränder mit niedrigen Pollern versehen zu lassen, wo ein Parkverbot gilt und durch Hindernisse (z.B. Verteilerkästen, Straßenlaternen) die Bürgersteigbreite eingeschränkt wird. Begründung: Zu 1. Mit der vorgeschlagenen Regelung wird der Parkbereich verlängert und die widersprüchliche Beschilderung beseitigt. Mit vorgeschriebenem Abstellen der Personenkraftwagen mit jeweils einem Rad pro Achse auf der Fahrbahn wird erreicht, dass der begrenzte Bürgersteig nicht durch ungünstig abgestellte Fahrzeug weiter eingeschränkt wird. Damit soll die Benutzung des Bürgersteiges mit Kinderwagen, Rollstühlen usw. sichergestellt werden. Die vorgeschlagene Parkzone Richtung Dillenburger Straße soll in dem Bereich enden, wo die Bürgersteigbreite sich verengt. Die Fahrzeuge sollen in der gleichen Weise abgestellt werden, wie sie auch auf der anderen Straßenseite vorgeschrieben ist. Die Fahrbahnbreite von 3,50 Metern wird nicht unterschritten. Zu 2. Der Bereich des schmalen Bürgersteiges soll mit den niedrigen Pollern von abgestellten Fahrzeugen freigehalten werden. Zu 4. Trotz entsprechender Beschilderung werden von Verkehrsteilnehmern die Fahrzeuge auf dem Bürgersteig abgestellt und der begehbare Bürgersteig sehr stark eingeschränkt. Zusätzlich wird dann der Bereich mit den baulichen Hindernissen (z.B. Verteilerkästen) kaum benutzbar. Die niedrigen Poller auf dem Bürgersteigrand sind deshalb notwendig, damit das verbots-widrige Parken verhindert wird und der Bürgersteig benutzt werden kann. Die Kontrolle der falsch parkenden Fahrzeuge durch die Stadtpolizei erfolgt laut Aussage von Anwohnern zu selten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2009, ST 948 Aktenzeichen: 32 4