Fahrradwege nicht auf die lange Bank schieben!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM
3110 entstanden aus Vorlage:
OF 458/8 vom
23.04.2014 Betreff: Fahrradwege nicht auf die lange Bank
schieben! Die Wichtigkeit der geplanten Querung an der
Marie-Curie-Straße nahe der Auffahrt auf die Rosa-Luxemburg-Straße ist
unbestritten und wird scheinbar auch von den beteiligten Ämtern anerkannt. Nach
Ende der Vegetationsperiode 2012 fingen die Bauarbeiten an der
Marie-Curie-Straße an; seit dem ist allerdings nichts mehr passiert. Das
Überqueren der Straße ist seither durch die temporär angebrachte Leitplanke
(die wohl verhindern soll, dass Autofahrer hier illegal wenden) noch wesentlich
komplizierter geworden, als dies vorher der Fall war. Trotz der
unzufriedenstellenden Situation und potenzieller Gefahren wird diese Stelle von
immer mehr Radfahrern und Fußgängern zum Überqueren der Straße genutzt. Der Magistrat wird gebeten, den seit Jahren
zugesagten Fußgänger- und Fahrradüberweg an der oben genannten Stelle endlich
fertigzustellen und dem Ortsbeirat darüber Auskunft zu geben, warum es seit
Beginn der Arbeiten (Versetzung von Bäumen, Absenkung von Bordsteinkanten) im
Oktober 2012 nun eine mehr als 18- monatige Unterbrechung
der Arbeiten gibt. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.02.2015, ST 238
Stellungnahme des
Magistrats vom 03.07.2015, ST 975
Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8
am 22.01.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8
am 12.02.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1