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Fahrradwege nicht auf die lange Bank schieben!

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3110 entstanden aus Vorlage: OF 458/8 vom 23.04.2014 Betreff: Fahrradwege nicht auf die lange Bank schieben! Die Wichtigkeit der geplanten Querung an der Marie-Curie-Straße nahe der Auffahrt auf die Rosa-Luxemburg-Straße ist unbestritten und wird scheinbar auch von den beteiligten Ämtern anerkannt. Nach Ende der Vegetationsperiode 2012 fingen die Bauarbeiten an der Marie-Curie-Straße an; seit dem ist allerdings nichts mehr passiert. Das Überqueren der Straße ist seither durch die temporär angebrachte Leitplanke (die wohl verhindern soll, dass Autofahrer hier illegal wenden) noch wesentlich komplizierter geworden, als dies vorher der Fall war. Trotz der unzufriedenstellenden Situation und potenzieller Gefahren wird diese Stelle von immer mehr Radfahrern und Fußgängern zum Überqueren der Straße genutzt. Der Magistrat wird gebeten, den seit Jahren zugesagten Fußgänger- und Fahrradüberweg an der oben genannten Stelle endlich fertigzustellen und dem Ortsbeirat darüber Auskunft zu geben, warum es seit Beginn der Arbeiten (Versetzung von Bäumen, Absenkung von Bordsteinkanten) im Oktober 2012 nun eine mehr als 18- monatige Unterbrechung der Arbeiten gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 238 Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 975 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 8 am 22.01.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 12.02.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1