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Schulwegsicherung auf dem Praunheimer Weg und Verkehrskonzept für die Europäische Schule

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3106 entstanden aus Vorlage: OF 451/8 vom 23.04.2014 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Praunheimer Weg und Verkehrskonzept für die Europäische Schule Regelmäßige Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern erreichen den Ortsbeirat, nach denen der Schulweg zwischen Europäischer Schule (ESF)/Ernst-Reuter-Schulen und Erich-Kästner-Schule insbesondere zu Schulzeiten für vielfältige Missachtungen von Verkehrsregeln genutzt wird. So wird - neben dem "etablierten" Parken auf Fuß- und Radwegen - häufig von Eltern berichtet, dass der Schulweg auch befahren wird und selbst an Ampeln und auf Fußgängerüberwegen Fahrzeuge abgestellt werden, so dass die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg mitunter sehr gefährdet wird. Nach Bekanntwerden der Erweiterungspläne der ESF, die fast von einer Verdoppelung der Schülerzahlen in den nächsten fünf bis zehn Jahren ausgehen, ist der Ortsbeirat besorgt, inwieweit der Praunheimer Weg für zusätzlichen Pkw-Parkplatzsuchverkehr unmittelbar vor der ESF aufnahmefähig sein wird. Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Erweiterung der ESF mit dem Schulträger zu verhandeln und ein Verkehrskonzept zu erstellen, das zum Beispiel folgende Maßnahmen enthält: 1. Eine verbesserte ÖPNV-Anbindung zum Beispiel durch einen Shuttle-Bus vom Nordwestzentrum zur ESF und zu den Ernst-Reuter-Schulen; 2. Zusätzliche Parkplätze und Kurzhaltezonen auf dem Schulgelände; 3. Ein Konzept zum Schutz der Schulwege entlang der ESF zum Beispiel durch den Einsatz von Verkehrslotsen; 4. Schutz des Radweges in Höhe Praunheimer Weg 122 (absolutes Halteverbot) durch Anbringung von Rohrgeländern oder sogenannten "Haifischzähnen"; 5. Regelmäßige Kontrollen des Hol- und Bringverkehrs zu den Schulanfangs- und Schulschlusszeiten durch Polizei und Stadtpolizei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2014, ST 1057 Stellungnahme des Magistrats vom 23.01.2015, ST 125 Aktenzeichen: 32 1