Schulwegsicherung auf dem Praunheimer Weg und Verkehrskonzept für die Europäische Schule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM
3106 entstanden aus Vorlage:
OF 451/8 vom
23.04.2014 Betreff: Schulwegsicherung auf dem Praunheimer Weg
und Verkehrskonzept für die Europäische Schule Regelmäßige Beschwerden von
Bürgerinnen und Bürgern erreichen den Ortsbeirat, nach denen der Schulweg
zwischen Europäischer Schule (ESF)/Ernst-Reuter-Schulen und
Erich-Kästner-Schule insbesondere zu Schulzeiten für vielfältige Missachtungen
von Verkehrsregeln genutzt wird. So wird - neben dem "etablierten" Parken auf
Fuß- und Radwegen - häufig von Eltern berichtet, dass der Schulweg auch
befahren wird und selbst an Ampeln und auf Fußgängerüberwegen Fahrzeuge
abgestellt werden, so dass die Sicherheit der Kinder auf dem Schulweg mitunter
sehr gefährdet wird. Nach Bekanntwerden der Erweiterungspläne der ESF, die fast
von einer Verdoppelung der Schülerzahlen in den nächsten fünf bis zehn Jahren
ausgehen, ist der Ortsbeirat besorgt, inwieweit der Praunheimer Weg für
zusätzlichen Pkw-Parkplatzsuchverkehr unmittelbar vor der ESF aufnahmefähig
sein wird. Der Magistrat wird gebeten, im Zuge
der Erweiterung der ESF mit dem Schulträger zu verhandeln und ein
Verkehrskonzept zu erstellen, das zum Beispiel folgende
Maßnahmen enthält: 1. Eine verbesserte ÖPNV-Anbindung zum Beispiel durch
einen Shuttle-Bus vom Nordwestzentrum zur ESF und zu den Ernst-Reuter-Schulen;
2. Zusätzliche Parkplätze
und Kurzhaltezonen auf dem Schulgelände; 3. Ein Konzept zum Schutz der Schulwege entlang der
ESF zum Beispiel durch den Einsatz von Verkehrslotsen; 4. Schutz des
Radweges in Höhe Praunheimer Weg 122 (absolutes Halteverbot) durch Anbringung
von Rohrgeländern oder sogenannten "Haifischzähnen"; 5. Regelmäßige Kontrollen des Hol- und Bringverkehrs
zu den Schulanfangs- und Schulschlusszeiten durch Polizei und Stadtpolizei.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.08.2014, ST 1057
Stellungnahme des
Magistrats vom 23.01.2015, ST 125
Aktenzeichen: 32 1