Ampelschaltung Niederräder Landstraße/Kennedyallee
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM
3095 entstanden aus Vorlage:
OF 861/5 vom
17.04.2018 Betreff: Ampelschaltung Niederräder
Landstraße/Kennedyallee Der Magistrat wird gebeten, für den Radverkehr auf
der Niederräder Landstraße vor der Kreuzung Kennedyallee für eine
radfahrerfreundliche und zeitgemäße Ampelschaltung zu sorgen. Dies kann durch
eine Kontaktschleife auf dem Radweg oder durch eine zusätzliche separat
geschaltete Radfahrerampel gewährleistet werden. Außerdem ist sicherzustellen,
dass die Grünphase für Fußgänger über die Kennedyallee grundsätzlich immer
zugeschaltet wird, wenn die Grünphase für den Kraftfahrzeugverkehr ausgelöst
wurde. Begründung: Der Radverkehr in der Niederräder Landstraße wird bis
zur Kreuzung Kennedyallee jeweils rechts vom Kfz-Verkehr auf Radwegen geführt.
Radfahrende müssen das Grünsignal der Fußgängerampel beachten, da eine
Streuscheibe mit Fahrradsymbol installiert ist. Das Grünsignal wird von
Kraftfahrzeugen durch Kontaktschleifen in der Fahrbahn oder von Fußgängern
durch Betätigen des Tasters ausgelöst. In Schwachverkehrszeiten stehen die
Radler vor der roten Ampel, weil niemand das Signal auslöst. Dann fahren sie
häufig unter Missachtung des Rotsignals über die Kreuzung. Der Taster für die
Fußgänger wird von Radfahrenden meist nicht benutzt, weil er zu weit von der
Aufstellfläche vor der Ampel für den Radverkehr entfernt ist. Die
vergleichsweise winzigen Fußgängertaster sind ohnehin für den Radverkehr immer
nur eine Notlösung, weil sie aufgrund der geringeren Manövrierfähigkeit
schlecht zu erreichen sind. Die Grünphase für Fußgänger wird nicht immer
automatisch zur Kfz-Grünphase dazu geschaltet. Radfahrer zweifeln daher an der
korrekten Einstellung der Ampel und fühlen sich berechtigt, unter Missachtung
des Rotlichts die Kreuzung zu queren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.08.2018, ST 1476
Aktenzeichen: 32 1