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Sossenheimer Unterfeld vor Überschwemmungen schützen

Vorlagentyp: OM

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 06.05.2014, OM 3092 entstanden aus Vorlage: OF 1013/6 vom 19.04.2014

Betreff: Sossenheimer Unterfeld vor Überschwemmungen schützen Vorgang: OM 2106/13 OBR 6; ST 454/14 Bereits im April 2013 hat der Ortsbeirat 6 mit der Vorlage OM 2106 den Magistrat gebeten, im Sossenheimer Unterfeld Maßnahmen zu ergreifen, die vor Überschwemmungen schützen und somit verhindern, dass es an den Häusern in der Siedlung "Im Mittleren Sand" zu baulichen Schäden durch Niederschlagswasser kommt bzw. die Keller überschwemmt werden. Zwischenzeitlich wurde vonseiten des Stadtentwässerungsamts gegenüber den Anwohnern geäußert, dass eine Ortsbegehung stattgefunden habe, nach der die Lage so beurteilt wurde, dass keine Maßnahmen notwendig seien. Eine Stellungnahme des Magistrats liegt allerdings - nach mittlerweile über einem Jahr - immer noch nicht vor. Die Anwohner sind dementsprechend verunsichert. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, im Sossenheimer Unterfeld entweder geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Überschwemmungen zu ergreifen oder für den Fall, dass nach Beurteilung der Lage vor Ort keine (weiteren) Maßnahmen als notwendig angesehen werden, dies in einer Stellungnahme zu dokumentieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 33
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 34
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 35
OBR 6
TO I, TOP 5
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 0