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Hansaallee 111 - 113, Parken auf dem Bürgersteig verhindern

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.05.2014, OM 3049 entstanden aus Vorlage: OF 461/2 vom 20.02.2014 Betreff: Hansaallee 111 - 113, Parken auf dem Bürgersteig verhindern Der Magistrat wird gebeten, die Zufahrtsmöglichkeit für Kraftfahrzeuge auf den Bürgersteig über den Fahrradweg, an der Ecke Hansaallee/Miquelallee, durch einen Poller zu verhindern, bzw. die mögliche Durchfahrtsbreite des Fahrradweges für Kraftfahrzeuge so zu verringern, dass hier keine Kraftfahrzeuge auf den Bürgersteig gelangen können. Begründung: Vor den etwas zurückgesetzten Liegenschaften Hansaallee 111 - 113 parken regelmäßig Kraftfahrzeuge auf dem Bürgersteig (Bild 1). Diese beparken den Bürgersteig manchmal derart, dass die Eingangstür der Liegenschaften zugeparkt ist. Ferner wird die Bürgersteigbreite verringert, sodass Bürgerinnen und Bürger auf den Fahrradweg ausweichen müssen und dadurch der Fahrradverkehr gefährdet wird. Bei der Zu-/Abfahrt der Fahrzeuge über den Radweg entstehen dadurch auch Beeinträchtigungen für Fahrradfahrer, wenn diese den Fahrradweg als Ein-/Ausfahrt des Bürgersteigs benutzen (Bild 2). Um die Zufahrt zu sperren, wurde am oberen Ende des Häuserblocks an der Ecke Plieningerstraße ein Poller angebracht, der aber noch keine Abhilfe brachte. Auf Bild 3 sieht man noch die Spuren der Fahrzeuge, die diese Stelle benutzten. Von Anwohnern war zu erfahren, dass das Verhalten der Kraftfahrzeuglenker bei der "An- und Abfahrt" vom Bürgersteig nicht der Straßenverkehrsordnung entspricht, und keinerlei Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Fahrradfahrer, genommen wurde. Anlage 1 (ca. 88 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1255 Stellungnahme des Magistrats vom 02.02.2015, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2014, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1