Versetzen der Glascontainer in der Gerauer Straße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM
3048 entstanden aus Vorlage:
OF 811/5 vom
10.03.2014 Betreff: Versetzen der Glascontainer in der Gerauer
Straße Der Magistrat wird gebeten, die Glascontainer in der Gerauer Straße vor der Liegenschaft
Nr. 75 a auf die gegenüberliegende Straßenseite zu versetzen und an
dieser Stelle neue Parkplätze derart einzurichten, dass sie den Schulweg zur
Friedrich-Fröbel-Schule nicht behindern. Begründung: Im Erdgeschoss des Hauses in der Gerauer Straße Nr.
75 a befindet sich eine Ladenfläche, welche im Moment noch leer steht (ehem.
Schlecker). Endlich hat sich ein Interessent gefunden, der möglicherweise einen
Markt für Natur- und Bioprodukte in diesen Räumen eröffnen wird. Der Interessent hat jedoch wegen fehlender Parkplätze
Bedenken, denn in der direkten Nachbarschaft befindet sich ein Getränkemarkt,
dessen Kunden viel Parkraum benötigen. Hinzu kommt, dass vor dem Haus auf einer
unbefestigten Stelle des Bürgersteigs auf einer Fläche von
20 Quadratmetern Glascontainer stehen. Wenn man die Glascontainer auf die
gegenüberliegende Straßenseite Ecke Gundhofstraße/Gerauer Straße versetzt, kann
das Straßenverkehrsamt den Bürgersteig befestigen und somit zwei neue
Parkplätze unter der Bedingung einrichten, dass die Schülerinnen und Schüler
der Friedrich-Fröbel-Schule auf dem dort vorhandenen Schulweg nicht gefährdet
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.08.2014, ST 1016
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.01.2015, ST 70 Beratung
im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5
am 18.07.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 5