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Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Kreuzung Grethenweg, Bindingstraße, Kranichsteiner Straße, Ossietzkystraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 300 entstanden aus Vorlage: OF 85/5 vom 04.07.2011 Betreff: Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Kreuzung Grethenweg, Bindingstraße, Kranichsteiner Straße, Ossietzkystraße Der Magistrat wird gebeten, die Straßenkreuzung Grethenweg, Bindingstraße, Kranichsteiner Straße, Ossietzkystraße 1. durch Einrichtung von Gehwegnasen und deren Freihaltung durch die Anbringung von Fahrradbügeln und Pollern für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer sowie 2. durch Verlegung der Fußgängerüberwege näher an die Straßeneinmündungen für Fußgängerinnen und Fußgänger komfortabler zu gestalten. Begründung: Die Kreuzung Grethenweg, Bindingstraße, Kranichsteinerstraße, Ossietzkystraße ist wegen der Fahrbahnbreite und des Gefälles von allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern sehr schlecht einzusehen. Hinzu kommt, dass Autofahrerinnen und Autofahrer häufig beschleunigen, um den Berg heraufzukommen und auch anderen die Vorfahrt zu nehmen. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die den Grethenweg bergab fahren, können, auch durch unzulässig geparkte Autos, von rechts kommende Fahrzeuge erst sehr spät sehen und werden selbst übersehen. Fußgängerinnen und Fußgänger werden zu langen Umwegen gezwungen, um bei den eingerichteten Überwegen sicher die Kreuzung zu queren. Viele nutzen daher diese Überwege nicht, werden zwischen den parkenden Autos von Autofahrerinnen und Autofahrern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern nicht gesehen und sind gefährdet. Mit der Einrichtung von sogenannten Gehwegnasen, der Sicherung der Einsehbarkeit durch Anbringen von Pollern und Fahrradbügeln und Verlagerung der Fußgängerüberwege direkt an die Straßeneinmündungen würde die Kreuzung nicht nur für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer, sondern auch fußgängerfreundlich. Als weiterer willkommener Nebeneffekt würde sich darüber hinaus die Anpassung der Fahrgeschwindigkeit des MIV an das gebotene Tempo 30 ergeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1417 Stellungnahme des Magistrats vom 09.07.2012, ST 1045 Stellungnahme des Magistrats vom 07.12.2012, ST 1872 Stellungnahme des Magistrats vom 14.06.2013, ST 856 Aktenzeichen: 66 2

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