Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Kreuzung Grethenweg, Bindingstraße, Kranichsteiner Straße, Ossietzkystraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM
300 entstanden aus Vorlage:
OF 85/5 vom 04.07.2011
Betreff: Fußgängerfreundliche Umgestaltung der Kreuzung
Grethenweg, Bindingstraße, Kranichsteiner Straße, Ossietzkystraße
Der Magistrat wird gebeten, die Straßenkreuzung Grethenweg,
Bindingstraße, Kranichsteiner Straße, Ossietzkystraße 1. durch Einrichtung von Gehwegnasen und deren
Freihaltung durch die Anbringung von Fahrradbügeln und Pollern für alle
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer
sowie 2. durch Verlegung der
Fußgängerüberwege näher an die Straßeneinmündungen für Fußgängerinnen und
Fußgänger komfortabler zu gestalten. Begründung: Die Kreuzung Grethenweg, Bindingstraße,
Kranichsteinerstraße, Ossietzkystraße ist wegen der Fahrbahnbreite und des
Gefälles von allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern sehr
schlecht einzusehen. Hinzu kommt, dass Autofahrerinnen und Autofahrer häufig
beschleunigen, um den Berg heraufzukommen und auch anderen die Vorfahrt zu
nehmen. Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, die den Grethenweg bergab fahren,
können, auch durch unzulässig geparkte Autos, von rechts kommende Fahrzeuge
erst sehr spät sehen und werden selbst übersehen. Fußgängerinnen und Fußgänger
werden zu langen Umwegen gezwungen, um bei den eingerichteten Überwegen sicher
die Kreuzung zu queren. Viele nutzen daher diese Überwege nicht, werden
zwischen den parkenden Autos von Autofahrerinnen und Autofahrern sowie
Radfahrerinnen und Radfahrern nicht gesehen und sind gefährdet. Mit der
Einrichtung von sogenannten Gehwegnasen, der Sicherung der Einsehbarkeit durch
Anbringen von Pollern und Fahrradbügeln und Verlagerung der Fußgängerüberwege
direkt an die Straßeneinmündungen würde die Kreuzung nicht nur für alle
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer,
sondern auch fußgängerfreundlich. Als weiterer willkommener Nebeneffekt würde
sich darüber hinaus die Anpassung der Fahrgeschwindigkeit des MIV an das
gebotene Tempo 30 ergeben. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.12.2011, ST 1417
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.07.2012, ST 1045
Stellungnahme des
Magistrats vom 07.12.2012, ST 1872
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.06.2013, ST 856
Aktenzeichen: 66 2