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Geschwindigkeitsübertretungen in der Speicherstraße ahnden und Fahrverbot von Lkws an Sonn- und Feiertagen durchsetzen!

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2009, OM 3004 entstanden aus Vorlage: OF 494/1 vom 05.02.2009 Betreff: Geschwindigkeitsübertretungen in der Speicherstraße ahnden und Fahrverbot von Lkws an Sonn- und Feiertagen durchsetzen! Vorgang: B 460/03; ST 1520/07 Die Lärm- und Abgasbelästigung, die vom regen Durchgangsverkehr auf der Speicherstraße ausgeht, ist laut Aussage von Bewohnerinnen und Bewohnern des nördlichen Westhafens so groß, dass Schlafen nur bei geschlossenem Fenster möglich ist. Vor allem die große Anzahl von Lastwagen und anderen Nutzfahrzeugen mit schweren Dieselmotoren verursachen einen erhöhten Lärmpegel und lassen teilweise Wände erzittern. Diese unangenehme Situation ist nicht nur auf die Tageszeit beschränkt, sondern reicht bisweilen bis tief in die Nacht. Auch an Sonntagen soll die Straße rege von Misch- und Lastwagen genutzt werden. Der Magistrat hat in mehreren Stellungnahmen (B 460 vom 06.06.2003 und ST 1520 vom 19.09.2007) darauf hingewiesen, dass für ihn weder eine zeitweise Sperrung der Speicherstraße noch ein nächtliches Fahrverbot von Lkws in Frage kommt. Trotz anderslautender Darstellung des Magistrates wird von den Anwohnern der Speicherstraße auch weiterhin von Rasereien und einem regen Lkw-Verkehr, auch am Wochenende, berichtet. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert, 1. Geschwindigkeitskontrollen im genannten Bereich durchzuführen und dem Ortsbeirat die Messergebnisse zu präsentieren, sowie 2. mit Hilfe von Kontrollen die Einhaltung des Fahrverbotes für LKWs an Sonn- und Feiertagen zu den vom Magistrat genannten Zeiten durchzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2009, ST 837 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1 am 23.06.2009, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 4