Geschwindigkeitsübertretungen in der Speicherstraße ahnden und Fahrverbot von Lkws an Sonn- und Feiertagen durchsetzen!
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2009, OM
3004 entstanden aus
Vorlage: OF 494/1 vom
05.02.2009 Betreff: Geschwindigkeitsübertretungen in der
Speicherstraße ahnden und Fahrverbot von Lkws an Sonn- und Feiertagen
durchsetzen! Vorgang: B 460/03; ST 1520/07 Die Lärm- und Abgasbelästigung, die vom regen
Durchgangsverkehr auf der Speicherstraße ausgeht, ist laut Aussage von
Bewohnerinnen und Bewohnern des nördlichen Westhafens so groß, dass Schlafen
nur bei geschlossenem Fenster möglich ist. Vor allem die große Anzahl von
Lastwagen und anderen Nutzfahrzeugen mit schweren Dieselmotoren verursachen
einen erhöhten Lärmpegel und lassen teilweise Wände erzittern. Diese
unangenehme Situation ist nicht nur auf die Tageszeit beschränkt, sondern
reicht bisweilen bis tief in die Nacht. Auch an Sonntagen soll die Straße rege
von Misch- und Lastwagen genutzt werden. Der Magistrat hat in mehreren Stellungnahmen (B 460
vom 06.06.2003 und ST 1520 vom 19.09.2007) darauf hingewiesen, dass für ihn
weder eine zeitweise Sperrung der Speicherstraße noch ein nächtliches
Fahrverbot von Lkws in Frage kommt. Trotz anderslautender Darstellung des Magistrates
wird von den Anwohnern der Speicherstraße auch weiterhin von Rasereien und
einem regen Lkw-Verkehr, auch am Wochenende, berichtet. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert,
1. Geschwindigkeitskontrollen im
genannten Bereich durchzuführen und dem Ortsbeirat die Messergebnisse zu
präsentieren, sowie 2. mit
Hilfe von Kontrollen die Einhaltung des Fahrverbotes für LKWs an Sonn- und
Feiertagen zu den vom Magistrat genannten Zeiten durchzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 05.06.2009, ST 837
Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 1
am 23.06.2009, TO I, TOP 4 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
Aktenzeichen: 32 4