Wie kann man den Fuß- und Radweg von Unterliederbach nach Sulzbach sicherer machen?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM
2966 entstanden aus Vorlage:
OF 976/6 vom
27.02.2014 Betreff: Wie kann man den Fuß- und Radweg von
Unterliederbach nach Sulzbach sicherer machen? Der Magistrat wird gebeten, auch in
Absprache mit eventuell anderen zuständigen Stellen zu prüfen und zu berichten,
wie der Fuß- und Radweg, der am Ende der Königsteiner Straße entlang der B 8
unter der BAB 66 hindurch in Richtung Sulzbach führt, für die Benutzer
sicherer gestaltet werden kann. Denn die Benutzung dieses Weges ist tatsächlich
nicht ungefährlich, weil er in diesem Abschnitt die Zufahrten zur BAB 66
in Richtung Frankfurt und Wiesbaden sowie unmittelbar darauf eine Abfahrt der
BAB 66 kreuzt. Da der Weg Autobahnzubringer kreuzt und hinter der Autobahn
Sulzbacher Gemarkung beginnt, sind die hier zuständigen Stellen hinzuzuziehen
(Gemeinde Sulzbach, evtl. Kreisverwaltung des Main-Taunus-Kreises,
Autobahnverwaltung/Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement). Begründung: Der betreffende Weg bietet die Möglichkeit, zu den
Feldern hinter der BAB 66 zwischen Unterliederbach, Sulzbach und Eschborn zu
gelangen, wo man viele Möglichkeiten zum Spazierengehen hat oder um mit dem
Fahrrad nach Sulzbach, Eschborn bzw. in den Vordertaunus jenseits der von Autos
befahrenen Straßen zu radeln. Doch dazu muss man am Ende der Königsteiner
Straße erst über die o. g. Autobahnzubringer hinüber. Der Autoverkehr ist
hier besonders dicht und die Autos fahren vor allem auf der Abfahrt von der
Autobahn mit hoher Geschwindigkeit. Fußgänger und Radfahrer finden kaum Lücken
zwischen den Autokolonnen, um über die Straße zu gelangen. Die, die es dennoch
wagen, kommen sich wie Gejagte vor, die um ihr Leben laufen müssen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.07.2014, ST 914
Stellungnahme des
Magistrats vom 12.01.2015, ST 20
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.05.2015, ST 807
Aktenzeichen: 66 2