Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem Gehweg
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM
288 entstanden aus Vorlage:
OF 26/5 vom 08.05.2011
Betreff: Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf
dem Gehweg Der Magistrat wird gebeten,
folgende Maßnahmen zur Sicherung der Nutzbarkeit des gepflasterten Gehwegs in
der Beuthener Straße umzusetzen: 1. Auf der westlichen Fahrbahnseite der Beuthener
Straße werden ab der Einfahrt Mörfelder Landstraße bis zur Kreuzung Liegnitzer
Straße erkennbar voneinander abgegrenzte Parkflächenmarkierungen
aufgebracht; 2. auf dem rechts neben der östlichen
Fahrbahnseite der Beuthener Straße befindlichen Gehweg mit wassergebundener
Decke wird zwischen Liegnitzer Straße und der Ausfahrt Mörfelder Landstraße das
Parken gestattet. Der Bordstein wird für das Befahren des Gehwegs
abgesenkt. Begründung: Fahrzeugführer nutzen die circa 6,90 Meter breite
Beuthener Straße zum Parken ihrer Pkws. In Süd-Nord-Richtung zwischen
Liegnitzer Straße und der Ausfahrt Mörfelder Landstraße parken die Autos auf
der rechten Fahrbahnseite. In entgegengesetzter Richtung sind die Fahrzeuge
regelmäßig in voller Breite auf dem gepflasterten Gehweg abgestellt. Durch die
auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge verbleibt nur wenig Raum für Fußgänger.
Mütter und Väter mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer müssen oftmals auf die
angrenzende Grünfläche ausweichen, um den Weg überhaupt beschreiten zu können.
Auch der Winterdienst kann an schneereichen Tagen seine Räumarbeiten nicht
verrichten, wenn der Gehweg mit Fahrzeugen zugestellt ist. Die Situation für Fußgänger und Fahrzeugführer kann
wie folgt entschärft werden: Auf der westlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße
sollen ab der Einfahrt Mörfelder Landstraße bis zur Kreuzung Liegnitzer Straße
erkennbar voneinander abgegrenzte Parkflächenmarkierungen aufgebracht werden
(StVO Anlage 2 laufende Nummer 74). Durch diese Markierungen wird genau
angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Die parkenden Fahrzeuge bilden
dann eine natürliche Barriere zum angrenzenden Gehweg, sodass dieser wieder in
voller Breite von Fußgängern genutzt werden kann. Auf dem benannten Straßenabschnitt befindet sich auf
der östlichen Seite, rechts neben der Beuthener Straße ein etwa 2,90 Meter
breiter Gehweg mit wassergebundener Decke. Dieser Weg ist derart uneben und
unattraktiv, dass er von Fußgängern praktisch nicht angenommen wird. Der Weg
soll zum Parken freigegeben und der rund zehn bis zwölf Zentimeter hohe
Bordstein für das Befahren des Gehwegs abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.12.2011, ST 1387
Aktenzeichen: 66 7