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Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem Gehweg

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 288 entstanden aus Vorlage: OF 26/5 vom 08.05.2011 Betreff: Beuthener Straße - Parkflächenmarkierungen/Parken auf dem Gehweg Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Sicherung der Nutzbarkeit des gepflasterten Gehwegs in der Beuthener Straße umzusetzen: 1. Auf der westlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße werden ab der Einfahrt Mörfelder Landstraße bis zur Kreuzung Liegnitzer Straße erkennbar voneinander abgegrenzte Parkflächenmarkierungen aufgebracht; 2. auf dem rechts neben der östlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße befindlichen Gehweg mit wassergebundener Decke wird zwischen Liegnitzer Straße und der Ausfahrt Mörfelder Landstraße das Parken gestattet. Der Bordstein wird für das Befahren des Gehwegs abgesenkt. Begründung: Fahrzeugführer nutzen die circa 6,90 Meter breite Beuthener Straße zum Parken ihrer Pkws. In Süd-Nord-Richtung zwischen Liegnitzer Straße und der Ausfahrt Mörfelder Landstraße parken die Autos auf der rechten Fahrbahnseite. In entgegengesetzter Richtung sind die Fahrzeuge regelmäßig in voller Breite auf dem gepflasterten Gehweg abgestellt. Durch die auf dem Gehweg parkenden Fahrzeuge verbleibt nur wenig Raum für Fußgänger. Mütter und Väter mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer müssen oftmals auf die angrenzende Grünfläche ausweichen, um den Weg überhaupt beschreiten zu können. Auch der Winterdienst kann an schneereichen Tagen seine Räumarbeiten nicht verrichten, wenn der Gehweg mit Fahrzeugen zugestellt ist. Die Situation für Fußgänger und Fahrzeugführer kann wie folgt entschärft werden: Auf der westlichen Fahrbahnseite der Beuthener Straße sollen ab der Einfahrt Mörfelder Landstraße bis zur Kreuzung Liegnitzer Straße erkennbar voneinander abgegrenzte Parkflächenmarkierungen aufgebracht werden (StVO Anlage 2 laufende Nummer 74). Durch diese Markierungen wird genau angeordnet, wie Fahrzeuge aufzustellen sind. Die parkenden Fahrzeuge bilden dann eine natürliche Barriere zum angrenzenden Gehweg, sodass dieser wieder in voller Breite von Fußgängern genutzt werden kann. Auf dem benannten Straßenabschnitt befindet sich auf der östlichen Seite, rechts neben der Beuthener Straße ein etwa 2,90 Meter breiter Gehweg mit wassergebundener Decke. Dieser Weg ist derart uneben und unattraktiv, dass er von Fußgängern praktisch nicht angenommen wird. Der Weg soll zum Parken freigegeben und der rund zehn bis zwölf Zentimeter hohe Bordstein für das Befahren des Gehwegs abgesenkt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2011, ST 1387 Aktenzeichen: 66 7