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Quartiersmanagement Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2883 entstanden aus Vorlage: OF 530/1 vom 24.02.2018 OF 531/1 vom 25.02.2018 Betreff: Quartiersmanagement Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, nach dem Auslaufen des Bund-Länder-Förderprogramms "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" Ende 2017 ein Quartiersmanagement im Stadtteil Bahnhofsviertel im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft" einzuführen. Die Entwicklungschancen des Gebiets sollen bewahrt und weiterentwickelt werden, hierfür ist das Programm sehr gut geeignet und hat sich in anderen Quartieren gut bewährt. Das Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel soll den sozialen Zusammenhalt im Viertel fördern und durch gezielte Projekte zum Abbau von Konflikten und Spannungen und der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes beitragen. Das Quartiersmanagement soll auf vorhandene Strukturen aufbauen und eng mit den ansässigen Initiativen und Akteuren zusammenarbeiten, wie z. B. der Werkstatt Bahnhofsviertel des Fördervereins Bahnhofs- und Gutleutviertel. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein sozial eher schwacher Stadtteil mit besonderen Risikolagen. Der Benachteiligungsindex des Quartiers liegt mit 83,5 Prozent im Frankfurter Sozialmonitoring 2017 deutlich über dem Frankfurter Durchschnitt. Das Frankfurter Bahnhofsviertel steht seit Jahrzehnten im Fokus lokalpolitischer Überlegungen und bündelt auf engstem Raum sowohl die positiven Aspekte großstädtischer Vielfalt als auch nahezu sämtliche sozialen Problemstellungen eines großstädtischen Lebensraumes. Das Viertel steht im Fokus der Drogenpolitik der Stadt Frankfurt, umfasst die größte Toleranzzone im Sinne der Frankfurter Sperrgebietsverordnung. Es weist eine enorm hohe Arbeitsplatzdichte auf kleiner Fläche auf und ist zugleich Wohnort einer wachsenden, hochgradig differenzierten Bewohnerschaft. Alle diese Funktionen stellen spezifische Ansprüche an den Sozialraum Bahnhofsviertel und alle Gruppen der Gesellschaft haben das Recht auf Teilhabe am öffentlichen Raum. Selbstverständlich ist diese gemeinsame Teilhabe am öffentlichen Raum teilweise konfliktbehaftet und führt nicht nur, aber in besonderem Maße zu Problemen mit den dort wohnenden Menschen. Der Stadtteil steht weiterhin vor großen Herausforderungen. Innerhalb eines Ankommens-und Durchzugsquartiers für Neuzugewanderte besteht gleichzeitig eine hohe Dichte an Haushalten mit sozialen Problemlagen. Überdurchschnittlich ist die Arbeitslosenrate der Bewohnerschaft. 20 Prozent erhalten existenzsichernde Mindestleistungen; dies betrifft insbesondere zwei von fünf Kindern. Obdachlosigkeit ohne Bezug von Leistungen ist hierbei nicht erfasst. Die Wanderungsrate ist auffällig hoch, von vier Einwohnerinnen und Einwohnern sind 2015 mehr als drei zu- oder weggezogen. 70 Prozent der Menschen haben einen Migrationshintergrund, bei den Minderjährigen liegt der Anteil bei knapp 90 Prozent. Ende 2015 waren knapp 6 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner des Quartiers Asylbewerberinnen und Asylbewerber, während es in Frankfurt insgesamt nur 0,6 Prozent sind. Die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel wurde mit dem Projekt "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" gefördert und es wurde erfolgreich ein Veränderungsprozess zur Umgestaltung des Viertels eingeleitet und umgesetzt. Vor einigen Jahren prägte die Diskussion über Leerstand und Verwahrlosung des öffentlichen Raums die öffentliche Wahrnehmung, während heute die Kriminalität und mangelnde öffentliche Sicherheit die politische Diskussion prägen. Weder eine rein baulich orientierte Stadterneuerung noch rein ordnungspolitische motivierte Maßnahmen der Sicherheitsbehörden können allein dazu beitragen, die genannten Probleme zu lösen. Für die nachhaltige Entwicklung des Viertels ist eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der vielfältigen Bewohnerschaft notwendig. Zugleich sind konkrete Projekte und Maßnahmen erforderlich, um das Gemeinwesen und die Netzwerke im Bahnhofsviertel zu stützen und zu entwickeln. Es ist dabei zweckmäßig, auf den vorhandenen Strukturen und Erkenntnissen aufzubauen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2018, ST 1002 Antrag vom 02.05.2020, OF 1265/1 Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6006 Aktenzeichen: 51