Quartiersmanagement Bahnhofsviertel
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM
2883 entstanden aus Vorlage:
OF 530/1 vom
24.02.2018 OF 531/1 vom
25.02.2018 Betreff: Quartiersmanagement Bahnhofsviertel
Der Magistrat wird
aufgefordert, nach dem Auslaufen des Bund-Länder-Förderprogramms "Stadtumbau im
Bahnhofsviertel" Ende 2017 ein Quartiersmanagement im Stadtteil Bahnhofsviertel
im Rahmen des Programms "Aktive Nachbarschaft"
einzuführen. Die Entwicklungschancen des Gebiets sollen bewahrt und
weiterentwickelt werden, hierfür ist das Programm sehr gut geeignet und hat
sich in anderen Quartieren gut bewährt. Das Quartiersmanagement im Bahnhofsviertel soll den
sozialen Zusammenhalt im Viertel fördern und durch gezielte Projekte zum Abbau
von Konflikten und Spannungen und der Stärkung des sozialen Zusammenhaltes
beitragen. Das Quartiersmanagement soll auf
vorhandene Strukturen aufbauen und eng mit den ansässigen Initiativen und
Akteuren zusammenarbeiten, wie z. B. der Werkstatt Bahnhofsviertel des
Fördervereins Bahnhofs- und Gutleutviertel. Begründung: Das Bahnhofsviertel ist ein sozial eher schwacher
Stadtteil mit besonderen Risikolagen. Der Benachteiligungsindex des Quartiers
liegt mit 83,5 Prozent im Frankfurter Sozialmonitoring 2017 deutlich über
dem Frankfurter Durchschnitt. Das Frankfurter Bahnhofsviertel steht seit
Jahrzehnten im Fokus lokalpolitischer Überlegungen und bündelt auf engstem Raum
sowohl die positiven Aspekte großstädtischer Vielfalt als auch nahezu sämtliche
sozialen Problemstellungen eines großstädtischen Lebensraumes. Das Viertel
steht im Fokus der Drogenpolitik der Stadt Frankfurt, umfasst die größte
Toleranzzone im Sinne der Frankfurter Sperrgebietsverordnung. Es weist eine
enorm hohe Arbeitsplatzdichte auf kleiner Fläche auf und ist zugleich Wohnort
einer wachsenden, hochgradig differenzierten Bewohnerschaft. Alle diese Funktionen stellen spezifische Ansprüche
an den Sozialraum Bahnhofsviertel und alle Gruppen der Gesellschaft haben das
Recht auf Teilhabe am öffentlichen Raum. Selbstverständlich ist diese
gemeinsame Teilhabe am öffentlichen Raum teilweise konfliktbehaftet und führt
nicht nur, aber in besonderem Maße zu Problemen mit den dort wohnenden
Menschen. Der Stadtteil steht weiterhin vor
großen Herausforderungen. Innerhalb eines Ankommens-und Durchzugsquartiers für
Neuzugewanderte besteht gleichzeitig eine hohe Dichte an Haushalten mit
sozialen Problemlagen. Überdurchschnittlich ist die Arbeitslosenrate der
Bewohnerschaft. 20 Prozent erhalten existenzsichernde Mindestleistungen;
dies betrifft insbesondere zwei von fünf Kindern. Obdachlosigkeit ohne Bezug
von Leistungen ist hierbei nicht erfasst. Die Wanderungsrate ist auffällig hoch, von vier
Einwohnerinnen und Einwohnern sind 2015 mehr als drei zu- oder weggezogen.
70 Prozent der Menschen haben einen Migrationshintergrund, bei den
Minderjährigen liegt der Anteil bei knapp 90 Prozent. Ende 2015 waren
knapp 6 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner des Quartiers
Asylbewerberinnen und Asylbewerber, während es in Frankfurt insgesamt nur
0,6 Prozent sind. Die Wohnnutzung im Bahnhofsviertel wurde mit dem
Projekt "Stadtumbau im Bahnhofsviertel" gefördert und es wurde erfolgreich ein
Veränderungsprozess zur Umgestaltung des Viertels eingeleitet und
umgesetzt. Vor einigen Jahren prägte die
Diskussion über Leerstand und Verwahrlosung des öffentlichen Raums die
öffentliche Wahrnehmung, während heute die Kriminalität und mangelnde
öffentliche Sicherheit die politische Diskussion prägen. Weder eine rein
baulich orientierte Stadterneuerung noch rein ordnungspolitische motivierte
Maßnahmen der Sicherheitsbehörden können allein dazu beitragen, die genannten
Probleme zu lösen.
Für die nachhaltige Entwicklung
des Viertels ist eine Stärkung des sozialen Zusammenhaltes der vielfältigen
Bewohnerschaft notwendig. Zugleich sind konkrete Projekte und Maßnahmen
erforderlich, um das Gemeinwesen und die Netzwerke im Bahnhofsviertel zu
stützen und zu entwickeln. Es ist dabei zweckmäßig, auf den vorhandenen
Strukturen und Erkenntnissen aufzubauen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.06.2018, ST 1002
Antrag vom
02.05.2020, OF
1265/1
Anregung an den Magistrat vom 19.05.2020, OM 6006
Aktenzeichen: 51