Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Bauphase der Linie 17 durch die Stresemannallee

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM 2841 entstanden aus Vorlage: OF 764/5 vom 10.01.2014 Betreff: Bauphase der Linie 17 durch die Stresemannallee Der Magistrat wird aufgefordert, auch während der Bauphase der Linie 17 durch die Stresemannallee, folgende Punkte sicherzustellen: 1. Aufhebung der Sonn- und Feiertagsbauerlaubnis für die Bauarbeiten. Die Anwohner haben an Sonn- und Feiertagen ein Recht auf Bauruhe; 2. Sicherstellung, dass Feuerwehr, Krankenwagen und Müllabfuhr während der gesamten Bauzeit, ohne Unterbrechung, an die Gebäude Stresemannallee Nr. 61, Tiroler Straße Nr. 103 (Bien-Ries-Neubauprojekt), Stresemannallee Nr. 63, Stresemannallee Nr. 75-79 und die Heimatsiedlung heranfahren können. Begründung: Zu 1. Wie aus der Presse zu erfahren war, wurde das allgemein geltende Bauverbot an Sonn- und Feiertagen aufgehoben, somit darf von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr gebaut werden. Die Bürger in dieser Gegend haben unter dem Flug- und Eisenbahnlärm schon genug zu leiden. Deswegen sollte man sie an Sonn- und Feiertagen nicht auch noch dem Baulärm aussetzen. Zu 2. Zurzeit gibt es zwar zu allen aufgezählten Gebäuden schmale Zufahrtswege, die aber logischerweise bei der Verlegung der Schienen wegfallen werden, und somit sind die Bewohner während der Verlegung der Schienen unnötigen Gefahren ausgesetzt. Wenn die Tiroler Straße gesperrt wird, kann kein Rettungsfahrzeug diese Baustelle anfahren. Der Zufahrtsweg für das Gebäude Stresemannallee Nr. 63 ist bereits jetzt bei einem Brand nicht ausreichend. Eine Zufahrt über das Grundstück WEG in der Stresemannallee/Tiroler Straße vom Riedhofweg aus, ist wegen der Statik der Tiefgarage nicht möglich. Die Statik der Decke der Tiefgarage wird keine Feuerwehrfahrzeuge aushalten. Auch die Zufahrtswege zu den Gebäuden Stresemannallee Nr. 75-79 sind mehr als bedenklich und während der Schienenverlegung gar nicht nutzbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2014, ST 742 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 16.05.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11