Bauphase der Linie 17 durch die Stresemannallee
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 24.01.2014, OM
2841 entstanden aus Vorlage:
OF 764/5 vom
10.01.2014 Betreff: Bauphase der Linie 17 durch die
Stresemannallee Der Magistrat wird aufgefordert, auch während der
Bauphase der Linie 17 durch die Stresemannallee, folgende Punkte
sicherzustellen:
1. Aufhebung der Sonn- und
Feiertagsbauerlaubnis für die Bauarbeiten. Die Anwohner haben an Sonn- und
Feiertagen ein Recht auf Bauruhe; 2. Sicherstellung, dass Feuerwehr, Krankenwagen und
Müllabfuhr während der gesamten Bauzeit, ohne Unterbrechung, an die Gebäude
Stresemannallee Nr. 61, Tiroler Straße Nr. 103
(Bien-Ries-Neubauprojekt), Stresemannallee Nr. 63, Stresemannallee
Nr. 75-79 und die Heimatsiedlung heranfahren
können. Begründung: Zu 1. Wie aus der Presse zu erfahren war, wurde das
allgemein geltende Bauverbot an Sonn- und Feiertagen aufgehoben, somit darf von
06:00 Uhr bis 22:00 Uhr gebaut werden. Die Bürger in dieser Gegend haben unter
dem Flug- und Eisenbahnlärm schon genug zu leiden. Deswegen sollte man sie an
Sonn- und Feiertagen nicht auch noch dem Baulärm aussetzen. Zu 2. Zurzeit gibt es zwar zu allen
aufgezählten Gebäuden schmale Zufahrtswege, die aber logischerweise bei der
Verlegung der Schienen wegfallen werden, und somit sind die Bewohner während
der Verlegung der Schienen unnötigen Gefahren ausgesetzt. Wenn die Tiroler Straße gesperrt
wird, kann kein Rettungsfahrzeug diese Baustelle anfahren. Der Zufahrtsweg für
das Gebäude Stresemannallee Nr. 63 ist bereits jetzt bei einem Brand nicht
ausreichend. Eine Zufahrt über das Grundstück WEG in der
Stresemannallee/Tiroler Straße vom Riedhofweg aus, ist wegen der Statik der
Tiefgarage nicht möglich. Die Statik der Decke der Tiefgarage wird keine
Feuerwehrfahrzeuge aushalten. Auch die Zufahrtswege zu den Gebäuden
Stresemannallee Nr. 75-79 sind mehr als bedenklich und während der
Schienenverlegung gar nicht nutzbar. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 02.06.2014, ST 742
Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5
am 16.05.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit
unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 11