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Sicherung Schulgelände der Geschwister-Scholl-Schule

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2815 entstanden aus Vorlage: OF 398/8 vom 06.01.2014 Betreff: Sicherung Schulgelände der Geschwister-Scholl-Schule In der Presse (u. a. FNP vom 27.11.2013) wurde berichtet, dass Ende November (über ein Wochenende) von Unbekannten auf dem Schulgelände der Geschwister-Scholl-Schule Wände und Fenster mit Schmierereien (rechtsradikale Symbole) verunstaltet wurden. Dabei konnten die Täter vermutlich über die Außentreppen bis zum zweiten Stock vordringen. Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung der Schulleitung zu prüfen, a) wie der leichte Zugang zu den Außentreppen zu verhindern ist, b) wie das gesamte Schulgelände gegen unbefugte Nutzung (insbesondere in den Abendstunden und an Wochenenden) gesichert werden kann, und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die zur Behebung der Sicherheitsprobleme führen. Begründung: Während das Schulgelände von der Rückseite (aus Richtung Nidda) aufgrund von Zerstörungen des Schulgartens und versuchten Diebstahls teilweise gut gesichert ist, kann das Grundstück der Geschwister-Scholl-Schule von der Hadrianstraße aus ohne große Mühe jederzeit betreten werden. Das Schulgelände kann von außen schlecht eingesehen werden und unterliegt durch die umgebende Wohnbebauung keiner sozialen Kontrolle. In der Vergangenheit wurden immer wieder Personen auf dem Gelände angetroffen, die nicht zur Schulgemeinde gehörten. Es kam auch zu mehreren Sachbeschädigungen (Fensterbruch, Sitzbankzerstörung). Durch die unzureichende Sicherung des Zugangs zu den Außentreppen können zu jeder Zeit (u. a. auch während der Schulzeit) unbefugte Personen bis zu den Fenstern der jeweiligen Klassenzimmer und auf das Dach vordringen. Neben dem angedeuteten Sicherheitsproblem kann aufgrund der umfangreichen und teueren Verglasung des Gebäudes bei entsprechendem Vandalismus ein erheblicher Schadensfall eintreten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 516 Aktenzeichen: 40 31