Sicherung Schulgelände der Geschwister-Scholl-Schule
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D : Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2014, OM 2815 entstanden aus Vorlage:
OF 398/8 vom
06.01.2014 Betreff: Sicherung Schulgelände der
Geschwister-Scholl-Schule In der Presse (u. a. FNP vom 27.11.2013) wurde
berichtet, dass Ende November (über ein Wochenende) von Unbekannten auf dem
Schulgelände der Geschwister-Scholl-Schule Wände und Fenster mit Schmierereien
(rechtsradikale Symbole) verunstaltet wurden. Dabei konnten die Täter
vermutlich über die Außentreppen bis zum zweiten Stock vordringen. Der Magistrat wird gebeten, unter Einbeziehung der
Schulleitung zu prüfen, a) wie der leichte Zugang zu den Außentreppen zu
verhindern ist, b) wie das
gesamte Schulgelände gegen unbefugte Nutzung (insbesondere in den Abendstunden
und an Wochenenden) gesichert werden kann, und entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die zur
Behebung der Sicherheitsprobleme führen. Begründung: Während das Schulgelände von der Rückseite (aus
Richtung Nidda) aufgrund von Zerstörungen des Schulgartens und versuchten
Diebstahls teilweise gut gesichert ist, kann das Grundstück der
Geschwister-Scholl-Schule von der Hadrianstraße aus ohne große Mühe jederzeit
betreten werden.
Das Schulgelände kann von außen
schlecht eingesehen werden und unterliegt durch die umgebende Wohnbebauung
keiner sozialen Kontrolle. In der Vergangenheit wurden immer wieder Personen
auf dem Gelände angetroffen, die nicht zur Schulgemeinde gehörten. Es kam auch
zu mehreren Sachbeschädigungen (Fensterbruch, Sitzbankzerstörung). Durch die unzureichende Sicherung des Zugangs zu den
Außentreppen können zu jeder Zeit (u. a. auch während der Schulzeit)
unbefugte Personen bis zu den Fenstern der jeweiligen Klassenzimmer und auf das
Dach vordringen.
Neben dem angedeuteten
Sicherheitsproblem kann aufgrund der umfangreichen und teueren Verglasung des
Gebäudes bei entsprechendem Vandalismus ein erheblicher Schadensfall
eintreten. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 8
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.04.2014, ST 516
Aktenzeichen: 40 31