Warum brummt der „Ginnheimer Spargel“?
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM
2414 entstanden aus Vorlage:
OF 367/9 vom
26.10.2017 Betreff: Warum brummt der "Ginnheimer
Spargel"? Seid Mitte August gibt es in Ginnheim ein
Dauergeräusch, das je nach Umgebungslärm und Ortslage mal mehr, mal weniger
laut brummt, sirrt, tönt oder dauerrauscht. Die Nachtruhe ist empfindlich
gestört. Erste Untersuchungen, welche eine Bürgerin in der Raimundstraße
veranlasst hatte, brachten zwar die Erkenntnis, dass das Geräusch messbar ist,
aber nicht woher das Geräusch kommt. Da es immer stärker zu hören war, sobald
der Fernmeldeturm/"Ginnheimer Spargel" in Sicht kam, lag die Vermutung
nahe, dass dieser der Verursacher ist oder er das Geräusch aus der Umgebung
weiterleitet. Bezug nehmend auf den Brief der Anwohnerin aus der Raimundstraße
in Ginnheim, indem ausführlich die Bemühungen beschrieben sind, die die
Bürgerin unternommen hat, um ein Ende des Lärms zu erreichen, welcher die
Nachtruhe stört, wird der Magistrat gebeten, 1. die Geräuschquelle zu orten; 2. den oder die Verursacher zur
Beendigung des Geräusches aufzufordern und die ungestörte Nachtruhe
wiederherzustellen; 3.
etwaige baulich e Veränderungen, welche zur Entstehung
des Dauertones/-geräusches geführt haben, auf ihre Genehmigung hin zu
untersuchen. Ferner wird der Magistrat gebeten,
4. da der "Ginnheimer Spargel" auf
Bockenheimer Gebiet liegt, mit dem dortigen Ortsbeirat 2 Kontakt
aufzunehmen, damit dieser sich gleichermaßen für die Beendigung des Geräusches
einsetzt, welches die Ginnheimer Bevölkerung belästigt. Begründung: Lärm macht krank. Das ist nichts Neues. In einer
Stadt, in der selbst die Nacht voller von Menschen und Maschinen gemachter
Geräusche ist, die nicht der Natur angehören, ist es notwendig, zusätzliche
Lärmquellen, die den Schlaf und die Gesundheit der Bevölkerung beeinträchtigen,
auszuschließen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 19.02.2018, ST 397
Aktenzeichen: 32 0