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Müllabfuhr im Bereich Mainzer Landstraße/Sondershausenstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM 2397 entstanden aus Vorlage: OF 329/1 vom 08.08.2013 Betreff: Müllabfuhr im Bereich Mainzer Landstraße/Sondershausenstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass der Müll im Bereich des Müllplatzes für die Häuser Sondershausenstraße Nr. 59 - 73, Mainzer Landstraße Nr. 497 - 505 und Mainzer Landstraße Nr. 507 - 519 ständig (bei jedem Müllabholtermin) und immer abgeholt werden kann. Begründung: Der Müllplatz für die oben genannten Häuser befindet sich im Bereich des Parkplatzes Sondershausenstraße/Mainzer Landstraße. Die Zufahrt für die Müllfahrzeuge muss über die Mainzer Landstraße erfolgen. In diesem Bereich befindet sich auch ein Wendehammer, in dem das Halten per Halteverbotszeichen verboten ist. Dieses Verbot wird jedoch ständig missachtet und die Müllabfuhr kann aufgrund der dortigen widerrechtlichen Parksituation im Halteverbot häufig nicht abgeholt werden. Der Müll häuft sich an und führt zu unerträglichen Situationen. Hier ist dringend und sofort Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 77 Beratung im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1