Müllabfuhr im Bereich Mainzer Landstraße/Sondershausenstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.08.2013, OM
2397 entstanden aus Vorlage:
OF 329/1 vom
08.08.2013 Betreff: Müllabfuhr im Bereich Mainzer
Landstraße/Sondershausenstraße Der Magistrat wird gebeten, sicherzustellen, dass der Müll im Bereich des Müllplatzes
für die Häuser Sondershausenstraße Nr. 59 - 73, Mainzer Landstraße
Nr. 497 - 505 und Mainzer Landstraße Nr. 507 - 519 ständig (bei jedem
Müllabholtermin) und immer abgeholt werden kann. Begründung: Der Müllplatz für die oben genannten Häuser befindet
sich im Bereich des Parkplatzes Sondershausenstraße/Mainzer Landstraße. Die
Zufahrt für die Müllfahrzeuge muss über die Mainzer Landstraße erfolgen. In
diesem Bereich befindet sich auch ein Wendehammer, in dem das Halten per
Halteverbotszeichen verboten ist. Dieses Verbot wird jedoch ständig missachtet
und die Müllabfuhr kann aufgrund der dortigen widerrechtlichen Parksituation im
Halteverbot häufig nicht abgeholt werden. Der Müll häuft sich an und führt zu
unerträglichen Situationen. Hier ist dringend und sofort Abhilfe zu schaffen.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 1
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 17.01.2014, ST 77 Beratung
im Ortsbeirat: 1 Aktenzeichen: 32 1