Straßenreinigung nach Sperrmüllabfahrt!
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Anregung an den Magistrat vom 03.06.2008, OM 2336 entstanden aus Vorlage: OF 425/7 vom 19.05.2008
Betreff: Straßenreinigung nach Sperrmüllabfahrt! Der Magistrat wird gebeten, die FES anzuweisen, nach der Abfahrt von Sperrmüll die Straßen zu reinigen. Begründung: Nach der letzten Sperrmüllbeseitigung im Bereich Breitlacher Straße und Breidensteiner Weg blieben scharfkantige Möbelbeschläge, Holzstücke mit herausstehenden Nägeln und Glasscherben auf der Straße zurück. Dies führt zu einer erheblichen Gefahr besonders für Rad- u. Motorradfahrer. Hier muss die FES erneut an ihre Pflicht zur Straßenreinigung erinnert werden, zumal dies von den Bürgern über die abgerechneten Gebühren bezahlt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7