Entfernung der Halteverbotsschilder gegenüber Schmittener Straße 27
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM
226 entstanden aus Vorlage:
OF 25/7 vom 26.07.2011
Betreff: Entfernung der Halteverbotsschilder gegenüber
Schmittener Straße 27 Um die Einfahrt in die Garage
der Schmittener Straße 27 zu ermöglichen, wird der Magistrat gebeten, den
Begrenzungspfosten links der Einfahrt zu entfernen. Der Magistrat wird
aufgefordert, die Halteverbotsschilder gegenüber der Schmittener Straße 27 in
Frankfurt-Rödelheim zu entfernen und das Parken wieder zu genehmigen. Begründung: Aufgrund der OF 724/7 vom 19.05.2010 fand eine
Begehung am 24.08.2010 in der Schmittener Straße mit dem Straßenverkehrsamt,
dem Ordnungsamt sowie Anliegern und Vertretern des Ortsbeirates statt. Im
Rahmen dieser Begehung wurde beschlossen, dass die Halteverbotsschilder
gegenüber dem Haus Schmittener Straße 27 entfernt werden, was auch im September
bzw. Oktober 2010 durch die Straßenverkehrsbehörde umgesetzt wurde. Diese und
andere vor Ort besprochenen Maßnahmen führten dazu, dass der o.a. Antrag vom
Ortsbeirat am 14.09.2010 für erledigt erklärt wurde. Wie von einem Anlieger aufgeführt und vom Ortsbeirat
geprüft, wurden die Halteverbotsschilder wieder am 10.11.2010 aufgestellt. Laut
telefonischer Auskunft des Straßenverkehrsamtes sind die Halteverbotsschilder
wieder aufgestellt worden, weil der Anlieger der Schmittener Straße 27 seine
Einfahrt (bei gegenüber parkenden Fahrzeugen) nur schwierig nutzen
konnte. Dies kann der Ortsbeirat nach nochmaliger Besichtigung der Situation
nur zum geringen Teil nachvollziehen. Um eine bessere Einfahrt zu ermöglichen,
bittet der Ortsbeirat um die Entfernung des Begrenzungspfostens links der
Einfahrt der Liegenschaft. Gleichzeitig bittet der Ortsbeirat um die
Entfernung der gegenüberliegenden Halteverbotsschilder. Anlage 1 (ca.
283 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 7
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.11.2011, ST 1179
Aktenzeichen: 32 1