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Winterdienst Gehweg Marbachweg angrenzend Kleingartenanlage zur Straßenbahnhaltestelle „Walter-Kolb-Siedlung“

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.04.2013, OM 2099 entstanden aus Vorlage: OF 430/10 vom 25.03.2013 Betreff: Winterdienst Gehweg Marbachweg angrenzend Kleingartenanlage zur Straßenbahnhaltestelle "Walter-Kolb-Siedlung" Der Magistrat wird um Prüfung und Berichterstattung gebeten, wer nach der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main für die Räum- und Streupflicht bei Schnee- und Eisglätte (Winterdienst) auf dem Gehweg Marbachweg angrenzend der Kleingartenanlage zur Straßenbahnhaltestelle "Walter-Kolb-Siedlung" verantwortlich ist. Wenn nach § 11 Absatz 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main der Winterdienst auf Gehwegen den Anliegerinnen und Anliegern der angrenzenden Grundstücke obliegt, dann wird der Magistrat gebeten, darauf hinzuwirken, dass die Anliegerinnen und Anlieger ihren Pflichten nachkommen. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, den genannten Bereich verstärkt durch den Außendienst kontrollieren zu lassen. Sollte die Stadt Frankfurt am Main zuständig sein, dann ist ebenfalls auf die Sicherstellung der gefahrlosen Nutzung des Gehweges hinzuwirken. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich unter anderem bei der Sozialbezirksvorsteherin und beim stellvertretenden Stadtbezirksvorsteher von Preungesheim über die erschwerte Nutzung der Gehwegabschnitte bei Schnee- und Eisglätte beschwert. Bürgerinnen und Bürger mit Rollstühlen und Rollatoren konnten den Weg und damit die Straßenbahn zum Einkaufen nicht nutzen, ebenso wenig Personen mit Einkaufs- und Kinderwagen und Menschen mit Gehilfen, hier Unterarmstützen (umgangssprachlich "Krücken"). Es besteht Handlungsbedarf, sodass auch bei derartigen Witterungsverhältnissen die Straßenbahnhaltestelle gefahrlos genutzt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2013, ST 652 Aktenzeichen: 79 4