Begrünung der Dreispitzfläche vor der Liegenschaft Birsteiner Straße 63/ Langenselbolder Straße 16
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 10.03.2008, OM 2062 entstanden aus Vorlage: OF 204/11 vom 27.01.2008
Betreff: Begrünung der Dreispitzfläche vor der Liegenschaft Birsteiner Straße 63/ Langenselbolder Straße 16 Der Magistrat wird gebeten, die Begrünung der Dreispitzfläche - Birsteiner Straße 63/Langenselbolder Straße 16 - mit Blumenkübeln zu beauftragen und somit ein widerrechtliches Parken zu verhindern. Begründung: In dieser Dreispitzfläche parken derzeit widerrechtlich Fahrzeuge. Wenn diese Fahrzeuge dann durch rechtmäßig abgestellte Fahrzeuge "eingesperrt" sind, hupen die Fahrzeugführer oder klingeln die Anwohner zu allen Tageszeiten heraus und verlangen, dass sie ihre Fahrzeuge weggefahren, damit sie aus der Dreispitzfläche herausfahren können. Anwohner klagen außerdem darüber, dass dort Fahrzeuge tagelang aufgebockt und repariert werden. Diese Zustände sind nicht tragbar. Hier ist mittels Blumenkübeln Abhilfe zu schaffen. Anlage 1 (ca. 405 KB) Anlage 2 (ca. 552 KB) # Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11