Angebote des Bücherbusses im Riederwald und in Fechenheim erhalten und verbessern
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM
1983 entstanden aus
Vorlage: OF 232/11 vom
03.08.2017 Betreff: Angebote des Bücherbusses im Riederwald und in
Fechenheim erhalten und verbessern Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass
- die Ausleihzeiten des Bücherbusses im Riederwald
und in Fechenheim nicht ab dem 01.01.2018 gekürzt werden; - ein Konzept erstellt wird, mit dem
die Angebote des Bücherbusses in den Stadtteilen besser bekannt gemacht
werden; - im Rahmen der
Sanierung der Schäfflestraße im Riederwald einen Stellplatz an zentraler Stelle
eingeplant und ausgeschildert wird; - die Standzeiten von unter 90
Minuten nicht in den Fahrplan aufgenommen werden. Begründung: Mit Schreiben vom 13.07.2017 finden die
Befürchtungen des Ortsbeirates 11, dass durch den Einsatz des Bücherbusses
die Angebote der Stadtbücherei im Frankfurter Osten schleichend weiter
ausgedünnt werden, ihre Bestätigung. Die Stadtbücherei kündigt in diesem
Schreiben verkürzte Haltezeiten an vier Haltepunkten im Riederwald und in
Fechenheim ab dem 01.01.2018 an. Schon heute ist der Bus für Berufstätige kaum
mehr nutzbar. Die Ausleihzeiten sind schon jetzt sehr kurz. Durch die
Verkehrssituation kommt es zu Verspätungen, die die Ausleihzeiten verkürzen.
Eine Verkürzung um eineinhalb Stunden wöchentlich im Bereich des
Ortsbezirkes 11 wird daher abgelehnt. Vielmehr sollten Werbe- und
organisatorische Maßnahmen daraufhin ausgerichtet werden, das Angebot des
Bücherbusses besser in den Stadtteilen bekannt zu machen. Im Riederwald muss
ein zentraler Halteplatz, möglichst in der Schäfflestraße, gefunden werden.
Antragstellender
Ortsbeirat:
Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme
des Magistrats vom 09.03.2018, ST 610
Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR
11 am 22.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur
Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt
und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an
die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme