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Angebote des Bücherbusses im Riederwald und in Fechenheim erhalten und verbessern

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2017, OM 1983 entstanden aus Vorlage: OF 232/11 vom 03.08.2017 Betreff: Angebote des Bücherbusses im Riederwald und in Fechenheim erhalten und verbessern Der Magistrat wird gebeten sicherzustellen, dass - die Ausleihzeiten des Bücherbusses im Riederwald und in Fechenheim nicht ab dem 01.01.2018 gekürzt werden; - ein Konzept erstellt wird, mit dem die Angebote des Bücherbusses in den Stadtteilen besser bekannt gemacht werden; - im Rahmen der Sanierung der Schäfflestraße im Riederwald einen Stellplatz an zentraler Stelle eingeplant und ausgeschildert wird; - die Standzeiten von unter 90 Minuten nicht in den Fahrplan aufgenommen werden. Begründung: Mit Schreiben vom 13.07.2017 finden die Befürchtungen des Ortsbeirates 11, dass durch den Einsatz des Bücherbusses die Angebote der Stadtbücherei im Frankfurter Osten schleichend weiter ausgedünnt werden, ihre Bestätigung. Die Stadtbücherei kündigt in diesem Schreiben verkürzte Haltezeiten an vier Haltepunkten im Riederwald und in Fechenheim ab dem 01.01.2018 an. Schon heute ist der Bus für Berufstätige kaum mehr nutzbar. Die Ausleihzeiten sind schon jetzt sehr kurz. Durch die Verkehrssituation kommt es zu Verspätungen, die die Ausleihzeiten verkürzen. Eine Verkürzung um eineinhalb Stunden wöchentlich im Bereich des Ortsbezirkes 11 wird daher abgelehnt. Vielmehr sollten Werbe- und organisatorische Maßnahmen daraufhin ausgerichtet werden, das Angebot des Bücherbusses besser in den Stadtteilen bekannt zu machen. Im Riederwald muss ein zentraler Halteplatz, möglichst in der Schäfflestraße, gefunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2018, ST 610 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 11 am 22.01.2018, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme