Neugestaltung der Spielplätze am Bornheimer Hang/Rose-Schlösinger-Anlage
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM
1972 entstanden aus
Vorlage: OF 257/4 vom
19.02.2013 Betreff: Neugestaltung der Spielplätze am Bornheimer
Hang/Rose-Schlösinger-Anlage Vorgang: ST 1742/12; ST 136/13 Der Magistrat wird gebeten, bei
der Neugestaltung der genannten Spielplätze in geeigneter Weise
sicherzustellen, dass sie nicht ohne Weiteres von Hunden betreten werden
können, beispielsweise durch eine entsprechende bauliche Begrenzung. Dabei soll
eine Gestaltung gewählt werden, die verhindert, dass die Besucherinnen und
Besucher der Spielplätze (insbesondere die Kinder) den Eindruck gewinnen,
eingesperrt zu sein. Im Vorgriff auf die Neugestaltung, die erst für 2014
geplant wird, sollte eine Verlegung der Eingangsbereiche der Spielplätze
(beispielsweise eine Schließung der Palisadenlücke auf der Hangseite des
Spielplatzes an der Einmündung Löwengasse) geprüft werden, um das
Hereinstreunen der Hunde schon in diesem Jahr zu erschweren. Darüber hinaus
sollte stärker auf die Leinenpflicht auf den Wegen hingewiesen werden. Begründung: Am Bornheimer Hang befindet sich eine der wenigen
Hundewiesen des Stadtteils, wo sich Hunde auch unangeleint bewegen dürfen. Die
Wiese selbst ist nicht eingezäunt. Auf den Wegen herrscht Leinenzwang, was
allerdings von einigen Hundebesitzern regelmäßig ignoriert wird. In
unmittelbarer Nachbarschaft und gewissermaßen Konkurrenz befinden sich zwei
Kinderspielplätze. Diese sind in ihrem jetzigen Zustand relativ leicht für frei
laufende Hunde zugänglich. Das hierdurch entstehende Konfliktpotential ist seit
Längerem bekannt und auch Gegenstand der oben genannten Planungen. Es hat sich
jedoch in jüngster Zeit zugespitzt. Es wurde berichtet, dass Kinder von Hunden
angesprungen (wenn auch zum Glück nicht gebissen) wurden und dass diese Hunde
auf die Kommandos ihrer Besitzer nicht hörten. Es musste die Polizei gerufen
werden und die Vorfälle führten zu großer Verängstigung unter den Kindern.
Derartige Vorfälle könnten in Zukunft zumindest zum Teil verhindert werden,
wenn die Spielplätze entsprechend räumlich abgegrenzt und insbesondere die
Eingangssituationen kurzfristig so gestaltet werden, dass Hunde nicht ohne
Weiteres auf den Spielplatz laufen können. Dadurch könnte auch das Risiko
verringert werden, dass die Spielplätze als "Hundeklo" missbraucht
werden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 29.04.2013, ST 579
Aktenzeichen: 67 2