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M(a)in-Café am Griesheimer Mainufer

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1736 entstanden aus Vorlage: OF 566/6 vom 08.10.2012 Betreff: M(a)in-Café am Griesheimer Mainufer Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie der aus den Reihen der Aktiven Nachbarschaft Griesheim-Süd gemachte Vorschlag eines Strandcafés mit kulturellem Angebot, vergleichbar mit der Alten Schiffsmeldestelle Höchst oder dem LiLu in Niederrad, am Mainufer in Griesheim auf dem Grundstück zwischen Bürgermeister-Schubert-Park und dem Ruderclub umgesetzt werden könnte. Das Café soll auf dem genannten Grundstück auf der dem Main zugewandten Seite errichtet werden. Auf dem anderen Teil der Fläche soll - wie vorgesehen - ein Bolzplatz entstehen. Bei der Prüfung sollen die Bürgerinnen und Bürger der Aktiven Nachbarschaft Griesheim-Süd wie auch evtl. weitere Griesheimerinnen und Griesheimer hinzugezogen werden. Begründung: Eine besondere Attraktion in Griesheim-Süd ist sicher das Mainufer mit Radweg, Schleuse und Bootshafen. Die einzige Gastronomie ist dort zurzeit das Restaurant im Ruderclub, das aber nur abends geöffnet ist. Das Kiosk Orange Beach ist zu weit entfernt. Um den Stadtteil und besonders das Mainufer aufzuwerten und attraktiver zu machen, wäre ein wie oben beschriebenes Café sehr begrüßenswert. Die Stadt hat zwischen Bürgermeister-Schubert-Park und Ruderclub ein großes Grundstück erworben. Hier ist ein Bolzplatz geplant. Daneben könnte auf diesem Grundstück sicherlich noch das vorgeschlagene Strandcafé mit kultureller Nutzung verwirklicht werden. Bereits über 300 Bürgerinnen und Bürger haben den Vorschlag der Mitglieder der Aktiven Nachbarschaft Griesheim-Süd durch ihre Unterschrift unterstützt. Am 07.11.2012 wurde die Idee noch einmal öffentlich vorgestellt. Der Ortsbeirat wünscht nun eine Prüfung des Vorschlags durch den Magistrat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2013, ST 318 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2013, ST 1242 Aktenzeichen: 67 0