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Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz -

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.08.2007, OM 1484 entstanden aus Vorlage: OF 535/6 vom 07.07.2007 Betreff: Geschwindigkeit auf der B 40a - Lärmschutz - 1. Der Magistrat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass auf der B 40a von der Schwanheimer Brücke bis zum Kelsterbacher Knoten und ebenfalls vom Kelsterbacher Knoten bis zur Schwanheimer Brücke die Geschwindigkeit von derzeit 120 km/h wieder auf 100 km/h herabgesetzt wird. 2. Weiterhin sollte in den Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h eingerichtet werden. Begründung: Die Anwohner der B 40a können sich nur wundern, warum vor ca. drei Jahren die Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h auf 120 km/h heraufgesetzt wurde. Durch diese Maßnahme wurde die Straße zur Rennstrecke und der Lärm unnötigerweise vervielfacht. Mit der Anbindung der Leunastraße ist noch einmal mit erheblicher Lärmsteigerung zu rechnen. Es ist außerdem darauf hinzuweisen, dass sich hiermit auch der Runde Tisch "Lärmminderungsplanung Schwanheim/Goldstein" befasst hat. Entsprechende Lärmmessungen, bereits vor mehreren Jahren durchgeführt, belegen die außerordentlichen Lärmbelastungen der Anwohner im westlichen Schwanheim. Es ist also einschlägig bekannt, dass es sich um eine erhebliche Lärmquelle im Stadtteil Schwanheim handelt. Eine Herabsetzung der Geschwindigkeit, insbesondere in den Nachtstunden, könnte die Lärmbelästigung mildern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2007, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2008, ST 711 Stellungnahme des Magistrats vom 07.11.2008, ST 1577 Stellungnahme des Magistrats vom 09.11.2009, ST 1543 Aktenzeichen: 66 0