Grünstreifen entlang des Gleiskörpers auf der Eschersheimer Landstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM
1334 entstanden aus Vorlage:
OF 388/9 vom
11.06.2012 Betreff: Grünstreifen entlang des Gleiskörpers auf
der Eschersheimer Landstraße Auf der gesamten Eschersheimer
Landstraße sind vor mehr als einem Jahr die Pflanzungen zwischen den Gleisen
der Stadtbahn und den Fahrbahnen gerodet und durch Gras ersetzt worden. Diese
Maßnahme hat sich nicht bewährt. Die Grünflächen sehen inzwischen ungepflegt und
trostlos aus, außerdem ist es nach Meinung mancher Bürger jetzt noch leichter,
die Zäune zu überklettern, um auf gefährliche Weise den Gleiskörper der Bahn zu
überqueren. An vielen Stellen in Frankfurt, zum
Beispiel am Marbachweg im Ortsbezirk 10, sind die Gleise der Stadtbahn
weiterhin mit Büschen begrünt und im Ortsbezirk 7 wird über eine aufwendigere
Begrünung nachgedacht. Der Magistrat wird aufgefordert, Vorschläge für eine
andere Gestaltung des Grünstreifens entlang des Gleiskörpers auf der
Eschersheimer Landstraße vorzulegen, wobei blühende Pflanzen (Wildblumen,
Wildrosen, Lavendel oder Ähnliches) berücksichtigt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 9
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.09.2012, ST 1541
Antrag vom
03.01.2013, OF
519/9
Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 482
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.09.2013, ST 1441
Stellungnahme des
Magistrats vom 30.06.2014, ST 855
Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9
am 05.06.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient
zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht
vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
2. a) Es dient
zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht
vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
3. a) Es dient
zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht
vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.
b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO
OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9
am 10.07.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat
zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.
3. Es dient zur
Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme
vorgelegt hat. 4. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter
Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche
Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats
in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter
Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit
erinnert. Abstimmung:
zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1