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Grünstreifen entlang des Gleiskörpers auf der Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1334 entstanden aus Vorlage: OF 388/9 vom 11.06.2012 Betreff: Grünstreifen entlang des Gleiskörpers auf der Eschersheimer Landstraße Auf der gesamten Eschersheimer Landstraße sind vor mehr als einem Jahr die Pflanzungen zwischen den Gleisen der Stadtbahn und den Fahrbahnen gerodet und durch Gras ersetzt worden. Diese Maßnahme hat sich nicht bewährt. Die Grünflächen sehen inzwischen ungepflegt und trostlos aus, außerdem ist es nach Meinung mancher Bürger jetzt noch leichter, die Zäune zu überklettern, um auf gefährliche Weise den Gleiskörper der Bahn zu überqueren. An vielen Stellen in Frankfurt, zum Beispiel am Marbachweg im Ortsbezirk 10, sind die Gleise der Stadtbahn weiterhin mit Büschen begrünt und im Ortsbezirk 7 wird über eine aufwendigere Begrünung nachgedacht. Der Magistrat wird aufgefordert, Vorschläge für eine andere Gestaltung des Grünstreifens entlang des Gleiskörpers auf der Eschersheimer Landstraße vorzulegen, wobei blühende Pflanzen (Wildblumen, Wildrosen, Lavendel oder Ähnliches) berücksichtigt werden sollen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.09.2012, ST 1541 Antrag vom 03.01.2013, OF 519/9 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2013, ST 482 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2013, ST 1441 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 855 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 10.07.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1