Absolutes Halt- und Parkverbot am Tel-Aviv-Platz ausweiten
Anregung
Der Magistrat wird gebeten, das Verkehrsschild VZ 301 ("Vorfahrt gewähren"), rechts im Bild, abzumontieren und stattdessen das Verkehrsschild VZ 283-10 ("Absolutes Halt- und Parkverbot"), links im Bild, an dessen Stelle zu versetzen. Begründung: Die Zufahrt zum Tel-Aviv-Platz ist entfallen und der Platz wurde durch Poller abgesichert. Das Verkehrsschild "Vorfahrt gewähren" wird in diesem Zuge nicht mehr benötigt und kann entfernt werden. Da diese Fläche weiterhin von Fahrzeugen in zweiter Reihe beparkt wird, wodurch Busse und Lkw teilweise erheblich behindert werden, was mitunter zu Rückstaus führt, soll das Verkehrsschild "Haltverbot" nahe des Zebrastreifens an die Stelle versetzt werden, wo aktuell noch das Vorfahrtsschild hängt. Diese Fläche wird aktuell in missbräuchlicher Weise zum Kurzzeitparken genutzt, um im nahegelegenen REWE einkaufen zu gehen. Da der REWE jedoch über eine Tiefgarage mit kostenlosen Parkplätzen zum Kurzzeitparken verfügt, gibt es keine Notwendigkeit, das Fahrzeug in zweiter Reihe abzustellen.