Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße (Sossenheim)
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2016, OM
107 entstanden aus Vorlage:
OF 48/6 vom 15.05.2016
Betreff: Parkplatzsituation in der Alpenroder Straße
(Sossenheim) Der Magistrat wird gebeten, auf dem breiteren
Bürgersteig vor dem Haus Alpenroder Straße 23
im Bereich der Straßenbiegung Markierungen anzubringen, die das Parken halb auf
dem Bürgersteig und halb auf der Straße für ein Auto ermöglichen. Außerdem ist
auf der gegenüberliegenden Straßenseite vor der Biegung eine Markierung
anzubringen, die deutlich macht, dass in der Biegung nicht mehr geparkt werden
darf. Begründung: Aufgrund eines Hinweises aus der Bevölkerung haben
sich Mitglieder des Ortsbeirates die Situation vor Ort angesehen. Nach
Rücksprache mit Anwohnern ergab sich folgendes Bild: Auf dem Bürgersteig vor
dem Haus mit der Nummer 23 und gegenüber wird oft so geparkt, dass die Straße
für Rettungsfahrzeuge oder die Müllabfuhr versperrt wird. Hier erscheint
Abhilfe nötig und auch möglich. Auf dem Bürgersteig darf eigentlich nicht
geparkt werden, es ist jedoch gut möglich, ohne dass Autoverkehr oder
Fußgängerinnen und Fußgänger eingeschränkt würden. Hier sollte ein legaler
Parkplatz ausgewiesen werden. Dabei könnte durch eine Markierung sichergestellt
werden, dass an dieser Stelle nur ein Auto abgestellt wird. Gleichzeitig könnte
durch eine Markierung, die das Parken auf der anderen Seite auf den Bereich vor
der Biegung beschränkt, verhindert werden, dass die Straße durch parkende Autos
an dieser Stelle zu sehr beengt wird. Im Bereich vor dem schwarzen Auto auf der rechten
Seite parkt laut Anwohnern oft noch ein weiteres Fahrzeug. Wenn dann
gleichzeitig auf der linken Seite des Bildes im Bereich vor dem silbernen Auto
noch ein weiteres Auto abgestellt wird, wird die Straße zu eng. Lösung: Wenn das rechte Auto etwas weiter vorne auf
einem markierten Parkplatz halb auf dem Bürgersteig abgestellt wird und
gleichzeitig durch eine Markierung vor der Biegung auf der anderen Seite klar
gemacht wird, dass das Parken nur bis zu der Stelle erlaubt ist, an der auf dem
Bild das silberne Auto steht, bleibt die Straße für Rettungsfahrzeuge frei.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.08.2016, ST 1046
Aktenzeichen: 32 7