Zebrastreifen vor der Michael-Grzimek-Schule im Bereich An der Walkmühle 15
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.01.2017, OM
1074 entstanden aus Vorlage:
OF 67/15 vom
28.12.2016 Betreff: Zebrastreifen vor der Michael-Grzimek-Schule
im Bereich An der Walkmühle 15 Auf dem östlichen Bürgersteig An der Walkmühle 15
sind im Bereich des Zebrastreifens (wie auch an anderen Zebrasteifen) besondere
weiße Bodenplatten mit Rillen als taktil tastbare Hinweise für Personen mit
Sehbehinderung eingelassen. An dieser Stelle verlaufen die Rillen aller eingelassenen Bodenplatten parallel zur Fahrbahn,
während auf der gegenüberliegenden Seite sowie an anderen Zebrastreifen bei der
einen Hälfte der Platten die Rillen parallel, bei der anderen Hälfte senkrecht
verlaufen. Die senkrecht verlaufenden Rillen sollen den Sehbehinderten
anzeigen, dass sich an dieser Stelle ein Zebrastreifen befindet, den sie zur
Querung der Straße nutzen können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die
Bodenplatten an der genannten Stelle zu korrigieren.
Bodenplatten an der genannten Stelle
auf der gegenüberliegenden Seite (Fotos: M. Paul Dez.
2016) Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 15
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 31.03.2017, ST 652
Aktenzeichen: 66 2