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Zebrastreifen vor der Michael-Grzimek-Schule im Bereich An der Walkmühle 15

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.01.2017, OM 1074 entstanden aus Vorlage: OF 67/15 vom 28.12.2016 Betreff: Zebrastreifen vor der Michael-Grzimek-Schule im Bereich An der Walkmühle 15 Auf dem östlichen Bürgersteig An der Walkmühle 15 sind im Bereich des Zebrastreifens (wie auch an anderen Zebrasteifen) besondere weiße Bodenplatten mit Rillen als taktil tastbare Hinweise für Personen mit Sehbehinderung eingelassen. An dieser Stelle verlaufen die Rillen aller eingelassenen Bodenplatten parallel zur Fahrbahn, während auf der gegenüberliegenden Seite sowie an anderen Zebrastreifen bei der einen Hälfte der Platten die Rillen parallel, bei der anderen Hälfte senkrecht verlaufen. Die senkrecht verlaufenden Rillen sollen den Sehbehinderten anzeigen, dass sich an dieser Stelle ein Zebrastreifen befindet, den sie zur Querung der Straße nutzen können. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, die Bodenplatten an der genannten Stelle zu korrigieren. Bodenplatten an der genannten Stelle auf der gegenüberliegenden Seite (Fotos: M. Paul Dez. 2016) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2017, ST 652 Aktenzeichen: 66 2