Maßnahmen zur Einhaltung des Hundeverbots im Cäcilia-Lauth-Spielpark
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM
100 entstanden aus Vorlage:
OF 49/6 vom 10.05.2011
Betreff: Maßnahmen zur Einhaltung des Hundeverbots im
Cäcilia-Lauth-Spielpark Der Magistrat wird gebeten,
nachfolgend vorgeschlagene und ggf. weitere alternative Maßnahmen zur besseren
Einhaltung des Hundeverbots im Cäcilia-Lauth-Spielpark zu ergreifen: - Hinweisschilder auf das Hundeverbot im
Cäcilia-Lauth-Spielpark; - Abgrenzung des Spielplatzes durch Pflanzung einer
Hecke; - Regelmäßige Kontrollen. Begründung: Es gibt massive Beschwerden von Eltern sowie
Erzieherinnen und Erziehern der KT 78 über zurückgelassene Kothaufen auf den
Spielflächen (Spielplatz, Bolzplatz) und Fußwegen (Toni-Sender-Straße bis zur
KT 78). Nach Beobachtungen haben Hunde sogar in den dortigen Sandkasten
uriniert. Außerdem seien die Hunde oft nicht angeleint. Der Cäcilia-Lauth-Spielpark wird täglich von vielen
Eltern mit ihren Kindern besucht, die Angst vor den Hunden haben. Außerdem
nutzen viele Jugendliche den Bolz- und Basketballplatz der Anlage. Es haben wohl direkt nach entsprechenden
Zwischenfällen Gespräche zwischen Müttern sowie Erzieherinnen und Erziehern
stattgefunden, worauf die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer laut Aussage von
Müttern sowie Erzieherinnen und Erziehern sehr uneinsichtig gewesen seien.
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 26.07.2011, ST 873
Aktenzeichen: 67 2