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Maßnahmen zur Einhaltung des Hundeverbots im Cäcilia-Lauth-Spielpark

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 100 entstanden aus Vorlage: OF 49/6 vom 10.05.2011 Betreff: Maßnahmen zur Einhaltung des Hundeverbots im Cäcilia-Lauth-Spielpark Der Magistrat wird gebeten, nachfolgend vorgeschlagene und ggf. weitere alternative Maßnahmen zur besseren Einhaltung des Hundeverbots im Cäcilia-Lauth-Spielpark zu ergreifen: - Hinweisschilder auf das Hundeverbot im Cäcilia-Lauth-Spielpark; - Abgrenzung des Spielplatzes durch Pflanzung einer Hecke; - Regelmäßige Kontrollen. Begründung: Es gibt massive Beschwerden von Eltern sowie Erzieherinnen und Erziehern der KT 78 über zurückgelassene Kothaufen auf den Spielflächen (Spielplatz, Bolzplatz) und Fußwegen (Toni-Sender-Straße bis zur KT 78). Nach Beobachtungen haben Hunde sogar in den dortigen Sandkasten uriniert. Außerdem seien die Hunde oft nicht angeleint. Der Cäcilia-Lauth-Spielpark wird täglich von vielen Eltern mit ihren Kindern besucht, die Angst vor den Hunden haben. Außerdem nutzen viele Jugendliche den Bolz- und Basketballplatz der Anlage. Es haben wohl direkt nach entsprechenden Zwischenfällen Gespräche zwischen Müttern sowie Erzieherinnen und Erziehern stattgefunden, worauf die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer laut Aussage von Müttern sowie Erzieherinnen und Erziehern sehr uneinsichtig gewesen seien. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.07.2011, ST 873 Aktenzeichen: 67 2