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Benennung Alter Kirchplatz

Vorlagentyp: OI Ortsbeirat 14

Initiative

Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, die allgemein als Alter Kirchplatz bekannte Fläche in der Ortsmitte von Harheim offiziell in "Alter Harheimer Kirchplatz" zu benennen und entsprechend auszuschildern. Eine Adressänderung der anliegenden Gebäude soll damit nicht verbunden sein. Die genannte Fläche, welche den Jakobusbrunnen, den Grundriss der ehemaligen katholischen Kirche und die Freifläche dazwischen enthält, ist bisher offiziell nicht benannt. Um eine Auffindbarkeit des Platzes mittels Navigationssystemen zu ermöglichen und um zu verhindern, dass sich eine ahistorische Benennung ("Roter Platz") einbürgert, erscheint die Initiative sinnvoll.

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