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Unterstützung des Kulturvereins Westkunst Nied e. V.

Vorlagentyp: OIB

Inhalt

S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.02.2017, OIB 63 entstanden aus Vorlage: OF 326/6 vom 02.02.2017 Betreff: Unterstützung des Kulturvereins Westkunst Nied e. V. Der Ortsbeirat schätzt den Kulturverein Westkunst Nied e. V. mit seinen vielfältigen Aktivitäten und unterstützt ihn bei der Ausstattung der neuen Räumlichkeiten in der Bolongarostraße 112 für Ausstellungen öffentlicher Projekte mit einer einmaligen Förderung aus dem Ortsbeiratsbudget in Höhe von 1.000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Kunstverein Westkunst Nied e. V. hat sich zum Ziel gesetzt, den Frankfurter Westen durch öffentliche Kulturarbeit lebendiger werden zu lassen, und ist seit seiner Gründung vor knapp zehn Jahren für die Umsetzung dieses Ziels sehr aktiv und erfolgreich tätig. Er führt Ausstellungen (Malerei, Skulpturen, Fotografie), Lesungen sowie auch Kunstaktionen im öffentlichen Raum und auch Malkurse durch. Ausgangsort dieser Aktionen war zunächst Nied, wo der Verein ein leer stehendes Wohnhaus als öffentlichen Ausstellungsraum für Künstler unterschiedlicher Herkunft und Genre nutzen konnte. Nachdem dieses Gebäude jedoch nicht mehr zur Verfügung stand, wurde in einem leer stehenden Laden in der Bolongarostraße 122 in Höchst ein neues Domizil gefunden. Jetzt, nach nur zwei Jahren, muss der Kunstverein Westkunst Nied e. V. wieder umziehen, weil der Eigentümer das Haus, in dem sich der Laden befindet, abreißen will. Mit dem "Bunten Tisch - Höchst Miteinander" kann der Verein Räume in der Bolongarostraße 112 nutzen, die aber erst renoviert werden müssen. Das meiste wird in Eigeninitiative erledigt. Die entstehenden Aufwendungen sind aus der beigefügten Aufstellung zu ersehen. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 23.10.2017 mit 1.000 Euro abgerechnet. Anlage 1 (ca. 51 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 799 Aktenzeichen: 00 33 0