Unterstützung des Kulturvereins Westkunst Nied e. V.
Vorlagentyp: OIB
Inhalt
S A C H S T A N D :
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.02.2017, OIB
63 entstanden aus Vorlage:
OF 326/6 vom
02.02.2017 Betreff: Unterstützung des Kulturvereins Westkunst
Nied e. V. Der Ortsbeirat schätzt den Kulturverein Westkunst
Nied e. V. mit seinen vielfältigen Aktivitäten und unterstützt ihn bei der
Ausstattung der neuen Räumlichkeiten in der Bolongarostraße 112 für
Ausstellungen öffentlicher Projekte mit einer einmaligen Förderung aus dem
Ortsbeiratsbudget in Höhe von 1.000 Euro. Der Magistrat wird gebeten, alles Weitere zu
veranlassen. Begründung: Der Kunstverein Westkunst Nied e. V. hat sich
zum Ziel gesetzt, den Frankfurter Westen durch öffentliche Kulturarbeit
lebendiger werden zu lassen, und ist seit seiner Gründung vor knapp
zehn Jahren für die Umsetzung dieses Ziels sehr aktiv und erfolgreich
tätig. Er führt Ausstellungen (Malerei, Skulpturen, Fotografie), Lesungen sowie
auch Kunstaktionen im öffentlichen Raum und auch Malkurse durch. Ausgangsort dieser Aktionen war zunächst Nied, wo der
Verein ein leer stehendes Wohnhaus als öffentlichen Ausstellungsraum für
Künstler unterschiedlicher Herkunft und Genre nutzen konnte. Nachdem dieses
Gebäude jedoch nicht mehr zur Verfügung stand, wurde in einem leer stehenden
Laden in der Bolongarostraße 122 in Höchst ein neues Domizil gefunden. Jetzt,
nach nur zwei Jahren, muss der Kunstverein Westkunst Nied e. V.
wieder umziehen, weil der Eigentümer das Haus, in dem sich der Laden befindet,
abreißen will. Mit dem "Bunten Tisch - Höchst Miteinander" kann der Verein
Räume in der Bolongarostraße 112 nutzen, die aber erst renoviert werden müssen.
Das meiste wird in Eigeninitiative erledigt. Die entstehenden Aufwendungen sind
aus der beigefügten Aufstellung zu ersehen. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 23.10.2017 mit
1.000 Euro abgerechnet. Anlage 1 (ca.
51 KB)
Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6 -
Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende
Vorlage:
Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2017, ST 799
Aktenzeichen: 00 33 0