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Bücherschrank in Unterliederbach

Vorlagentyp: OIB

Inhalt

S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.02.2016, OIB 416 entstanden aus Vorlage: OF 1576/6 vom 01.02.2016 Betreff: Bücherschrank in Unterliederbach Vorgang: OIB 211/14 OBR 6; ST 543/14; ST 879/14 Für die Errichtung des Bücherschranks in Unterliederbach werden aus dem Ortsbeiratsbudget 6.000 Euro zur Verfügung gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 18.02.2014 hatte der Ortsbeirat die Vorlage OIB 211 an den Magistrat gerichtet. Mit der Vorlage wurden bis zu 6.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget für die Aufstellung eines Bücherschranks auf dem Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule in Unterliederbach bereitgestellt. Der Bücherschrank sollte nach Möglichkeit in einer nicht mehr genutzten gelben Telefonzelle untergebracht werden. Der Magistrat hat mit Stellungnahmen vom 11.04. und 14.07.2014 die Umsetzung der Maßnahme abgelehnt, weil "Bücherschränke im öffentlichen Bereich und nicht auf dem Schulgelände aufgestellt werden" sollten. In der Zwischenzeit hat ein Ortstermin mit Beteiligten des Ortsbeirates, der Ludwig-Erhard-Schule und der zuständigen Ämter stattgefunden, bei dem eine Lösung für die Aufstellung eines Bücherschranks gefunden wurde. Das ausführende Amt für Straßenbau und Erschließung hat dem die OIB-Mittel verwaltenden Hauptamt mitgeteilt, für die Umsetzung die 2014 bereitgestellten Mittel abrufen zu wollen. Nunmehr war allerdings vom Hauptamt zu erfahren, dass der Vorgang OIB 211 bereits im Jahr 2014 aufgrund der zunächst ablehnenden Stellungnahmen abgeschlossen wurde. Es wurde daher darum gebeten, die Angelegenheit erneut mittels OIB-Vorlage aufzugreifen und zu beantragen. Dieser Bitte kommt der Ortsbeirat hiermit nach. Hinweis: Die Maßnahme wurde am 20.04.2016 mit 5.950 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.02.2014, OIB 211 Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2014, ST 543 Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 879 Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 577 Aktenzeichen: 66 5