Bücherschrank in Unterliederbach
Vorlagentyp: OIB
Inhalt
S A C H S T A N D :
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 16.02.2016, OIB
416 entstanden aus
Vorlage: OF 1576/6 vom
01.02.2016 Betreff: Bücherschrank in Unterliederbach
Vorgang: OIB 211/14 OBR 6;
ST 543/14; ST 879/14 Für die Errichtung des Bücherschranks in
Unterliederbach werden aus dem Ortsbeiratsbudget 6.000 Euro zur Verfügung
gestellt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Am 18.02.2014 hatte der Ortsbeirat die Vorlage
OIB 211 an den Magistrat gerichtet. Mit der Vorlage wurden bis zu
6.000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget für die Aufstellung eines
Bücherschranks auf dem Schulhof der Ludwig-Erhard-Schule in Unterliederbach
bereitgestellt. Der Bücherschrank sollte nach Möglichkeit in einer nicht mehr
genutzten gelben Telefonzelle untergebracht werden. Der Magistrat hat mit
Stellungnahmen vom 11.04. und 14.07.2014 die Umsetzung der Maßnahme abgelehnt,
weil "Bücherschränke im öffentlichen Bereich und nicht auf dem Schulgelände
aufgestellt werden" sollten. In der Zwischenzeit hat ein Ortstermin mit
Beteiligten des Ortsbeirates, der Ludwig-Erhard-Schule und der zuständigen
Ämter stattgefunden, bei dem eine Lösung für die Aufstellung eines
Bücherschranks gefunden wurde. Das ausführende Amt für Straßenbau und
Erschließung hat dem die OIB-Mittel verwaltenden Hauptamt mitgeteilt, für die
Umsetzung die 2014 bereitgestellten Mittel abrufen zu wollen. Nunmehr war
allerdings vom Hauptamt zu erfahren, dass der Vorgang OIB 211 bereits im
Jahr 2014 aufgrund der zunächst ablehnenden Stellungnahmen abgeschlossen wurde.
Es wurde daher darum gebeten, die Angelegenheit erneut mittels OIB-Vorlage
aufzugreifen und zu beantragen. Dieser Bitte kommt der Ortsbeirat hiermit
nach. Hinweis: Die Maßnahme wurde am
20.04.2016 mit 5.950 Euro abgerechnet. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 18.02.2014, OIB 211
Stellungnahme des
Magistrats vom 11.04.2014, ST 543
Stellungnahme des
Magistrats vom 14.07.2014, ST 879
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.04.2016, ST 577
Aktenzeichen: 66 5