Bahngleissicherung Strahlenberger Weg/Gerbermühlstraße
Vorlagentyp: OIB
Inhalt
S A C H S T A N D :
Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.11.2019, OIB
361 entstanden aus
Vorlage: OF 1454/5 vom
27.10.2019 Betreff: Bahngleissicherung Strahlenberger
Weg/Gerbermühlstraße Vorgang: EA 239/18 OBR 5; ST 992/19 Der Magistrat wird beauftragt, die Bahngleise
zwischen Gerbermühlstraße und Strahlenberger Weg in der Kurve nach dem
Gleisdreieck durch die Errichtung eines begrünten Maschendrahtzauns entlang der
Seiten der Gerbermühlstraße in Rücksprache mit der DB AG dahin gehend zu
sichern, dass unbefugte Gleisübertritte effektiv verhindert werden. Diese Maßnahme ist aus dem
Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 3.000
Euro. Begründung: Die in der Gerbermühlstraße liegenden Sportplätze
verleiten trotz vorhandener Bahngleisüberführung zum direkten (illegalen)
Übertritt der u. a. von ICE befahrenen Gleise. In den Strahlenberger Weg sind
inzwischen zahlreiche Familien mit Kindern zugezogen. Die Mühlbergschule wurde
in die Containerschule ausgelagert, wodurch der Fußgängerverkehr durch Kinder
verstärkt wird. Wie von Anwohnern gefertigte Fotos belegen, ist die Absicherung
der Bahngleise gegen unbefugte Übertritte dringend erforderlich, weil es immer
wieder vorkommt, dass Kinder und Jugendliche genauso wie Erwachsene die
gefährliche Abkürzung über die Gleise nehmen. Die DB AG hat in ihrem Schreiben
vom 05.12.2017 an Herrn Oberbürgermeister Peter Feldmann mitgeteilt, dass in
Abstimmung mit der DB Netz in kommunaler Verantwortung ein Zaun entlang des
Bahngeländes errichtet werden kann. Leider weigert sich der Magistrat, die
Bahngleise zu sichern (vgl. ST 992 vom 27.05.2019), sodass sich der Ortsbeirat
gezwungen sieht, die Sicherung wenigstens auf der Seite der Sportplätze aus
seinem Budget zu finanzieren. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 5
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Etatanregung vom
23.11.2018, EA 239
Stellungnahme
des Magistrats vom 27.05.2019, ST 992
Stellungnahme des
Magistrats vom 16.03.2020, ST 485
Auskunftsersuchen
vom 19.06.2020, V
1676 Aktenzeichen: 66 2