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Weihnachtsbeleuchtung und Baumschutz auf der Schweizer Straße ermöglichen

Vorlagentyp: OIB

Inhalt

S A C H S T A N D : Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 19.08.2011, OIB 32 entstanden aus Vorlage: OF 74/5 vom 05.08.2011 Betreff: Weihnachtsbeleuchtung und Baumschutz auf der Schweizer Straße ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, in Absprache mit der Aktionsgemeinschaft Schweizer Straße, entlang der Schweizer Straße Bodenhülsen einzubringen und die dazugehörigen Trägermasten anzuschaffen, an denen eine Weihnachtsdekoration und ggf. andere schmückende Elemente sicher angebracht werden können. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren. Der Auftrag gilt bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro. Sollten zusätzliche Mittel erforderlich sein, sollen diese aus den bei vorherigen Maßnahmen nicht verbrauchten Mitteln finanziert werden. Begründung: Die Schweizer Straße ist eine wunderschöne und über den Ortsbezirk 5 hinaus beliebte Wohn- und Einkaufsstraße, die traditionell (ebenso wie z.B. die Freßgass und andere Stadtteilstraßen) zur Freude der Bevölkerung durch die Aktionsgemeinschaft Schweizer Straße zur Adventszeit mit einer stimmungsvollen Beleuchtung geschmückt wird. Die Aktionsgemeinschaft möchte die Beleuchtung erneuern und verbessern. Die Befestigung der Beleuchtung erfolgte bisher an Laternenmasten, aber auch an den Bäumen, was zu Schäden an den weichen Rinden der Robinien führte. Die stattlichen Bäume entlang der Schweizer Straße prägen deren Charakter, spenden Schatten und Kühle und müssen daher geschützt werden. Auf die weihnachtliche Beleuchtung soll jedoch nicht verzichtet werden. Mit dem Einbringen von Bodenhülsen für stabile Fahnenmasten könnten die Bäume geschont und dennoch die Beleuchtung ermöglicht werden. Hinweis: Die Maßnahme ist gemäß Schreiben vom 21.12.2012 erledigt, da die Maßnahme nicht mehr benötigt wird Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2011, ST 1092 Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2012, ST 242 Aktenzeichen: 66 0